Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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reijAnnehe auch vnsern Ambtleuthen vnd Beuel-haberen jchtwas zuthun oder zubestellen ge-schrieben / oder sonst bevohlen / sollen sie dasselbigvnnachlessig außrichten / oder so redliche vrsa-chen furhanden / warumb sie es nit thun kond-ten anstundt vberschreiben / bescheidts zugewarten.Da die Pastör verstorben / oder abkommen /das furderlich andere bequeme angestaltwerden.O einiche durch vns / oder andere Collatoren ange-setzte Pastör verstorben / oder sonst abkommen wur-den / Sollen vnsere Ambtleuth vnd Beuelchaber vnsdie gelegenheit alßbaldt verstendigen / damit wir daes vns gebürt / andere bequeme furderlich anstellen /oder aber andern die solche Kirchen zuuergeben / derwegen schrei-ben / vnd jre presentierten jrer lehr / lebens vnd wandels halben vn-derfragen lassen mögen.Da Vicarien erledigt / die gelegenheitzuerkennen zugeben.Je sie gleichfals / was Vicarien / deren wir giff-ter / jederzeit fellig / vns zuberichten / auch fleissigauffmerckens zuhaben / damit kein Vicarien ver-dunckelt / noch die nutzbarkeit in andere wege / ohnvnser furwissen gewandt werde.Welche zu bedienung der Pfarkirchenzugestatten oder nit.Eben dem sollen sie fleissig auffsicht haben/ das anden orten / da die gifft oder collation der Pfarkir-chen andern zusteht / zu bedienung derselben keinerzugelassen werde / er sei dan nutz vnd bequem dar-zu befunden / zudem willig / dieselbige Kirch eigenerperson