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Die Gebotter zu vollenziehen.Vffsicht zuhaben / das vnsere Gebotter ins gemein-oder sonderlich gehalten / vnd nit vbertretten wer-den.Von außwerffen oder versetzen der Peele.Ergleichen das durch niemandt einiche Peele ohnefurwissen vnd verwilligung der jenigen / die es an-gehen möchte / außgeworffen oder versatzt wer-den.Straff deren so gegen vorgesetztearticul handlen.O in den vorgesetzten negsten vier articulen je-mandts vberfarung thete / Sollen vnsere Ambt-leuth vnd Beuelchaber dieselbige darumb furnemenvnd straffen / auch vnsern Bruchtenmeister vndLandtschreiber anzeigen.Die Vnderthanen für vngeburliche beschwerungvnd gewaldt der vergaderungen / Durchzüg / Herrnlose-knecht / vnd andere dergleichen beschwerdenzuuerthedingenAnnehe in vnserm absein einiche vergaderun-gen / Durchzüg / Hermloseknecht / oder anderedergleichen beschwerden sich zutragen wurden /Sollen vnsere Ambtleuth vnd Beuelchaber vn-sere Vnderthanen fur vngeburliche beschwerungvnd gewasouiel an jnen/ schutzen vnd verthedingen helffen.Den