Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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lxxvijVnsere Ambtleuthe vnd Beuelchaber sollen sich bei den Ge-richtern vnd Herrngedingen / auch bei den Botten / Wierten / vndsonst auß den klagten vnd Wroegen mit fleiß erkundigen/ wasvberfarung / mutwill / gewaldt / schlegerey / oder andere vbelthat /sich in jrem beuelch zugetragen / dergleichen ob jchtwas wider vnse-re Hochheit / Ordnungen / Edicten vnd Gebott gehandelt / das sol-ches nit allein in das Bruchten buch geschrieben vnd gestrafft / son-der auch das vngebür abgestelt vnd gebessert werde / also das nie-mandts vbersehen / oder gestattet werde / in mutwillen oder offent-licher ergernuß zuuerharren / dan anderen zuuergeweldigen / wi-der Recht zubeschweren / oder wider vnsere Ordnung vnd gebottzu handlen.Vnd sollen nit allein die Theter / sonder auch alle so die laster-vbelthat vnd mutwillen/ wissentlich auffenthalten/ furderen vnddarzu helffen / der gebür gestrafft werden.DO.B iijBeschluß