Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

xljFewr Ordnung.jeweil auch auß vnfleiß vnd nachlessigkeit / zuuill-malen fewrs not vnd schadt / in vnsern Fursten-thumben vnd Landen sich zutregt / darauß danmercklich verderben vnd schaden entstehet / So istvnser ernste meinung vnd beuelch/ das in allen vn-sern Stetten / Freiheiten vnd Dörffern die verordnung geschehe /das zu jedem halben jahr / alle Feurstett / Schorrenstein / Backof-fen / vnd Esten / darauff man Gersten vnd Maltz zutrügen pflegt /fleissig besichtigt / vnd was daran mangels befunden / den Inhaberderselben Feuerstat / anstundt zuwenden vnd zubesseren / mit ernsteingebunden / auch ein jeder darzu gehandthabt werde.Kein Schorrenstein oder Rauchlöcher / es sei von Stuben /Schmidten oder andern Herdten / sollen zu der seiten außgehen /sonder auffrichtig woll versorgt werden / wa bei schad vnd stanckverhüt bleib. Vnd wo darinnen einich gebrech were/ sollen vnserBeuelchaber vnd der Burgermeister daran sein / das solches abge-stelt / vnd jnwendig einer benanten zeit gebessert werde.So sollen auch allenthalben in vnsern Stetten / Freiheiten vndDörffern / an bequemen vnd gelegenen örten / Fewr leiter / Häck-en / Seyll / Wasser budden / Leddern eymmer / vnd andere notturff-tige rustung verordent werden / vnd fursehung geschehen / damitman in der nott / hulff vnd rettung zuthun geschickt sey.Ein jeder Burger vnd Haußman soll fur sich selbst/ von Pa-schen an / biß auff Michaelis / ein Budde mit wasser / in oder fürseinem hauß stehen haben.Dergleichen zwo Kruchen vnder seinem Dach/ aber die ver-mögende Burger vnd Haußleuthe / jeder einen Ledern wasser eym-mer vnd auch ein Sprütz halten.Da auff den Dörffern kein Graben / Poel oder Pützen vor-handen / darin man zu fewrs vnd anderer täglicher not / wasser hal-keit