xxxixPredig in der Kirchen vmbgahn / vnd bitten vor die Haußarmen.Wie auch die Pastör das volck zu den Almussen vnd steur der ar-men auff dem Stül ermahnen sollen.Was den Prouisoren im vmbgahn oder sonst gereicht wurdet,dergleichen was in de Gast hauß Renthen oder Spinden vberblei-ben wurde / solches sollen sie den armen außtheilen / vnd am ersten /da es am meisten von nöten ist / vnd wa sie damit nit genug hettenzu notturfft der armen / so sollen sie die guthertzigen vnd vermögen-de ansprechen / die gelegenheit zuerkennen geben / vnd sie ermanen /den durfftigen zuhulff zukomen. Welche dan den armen also zuge-ben geneigt sein / die mögen jre Steur oder Almussen den Prouiso-ren reichen / oder selbst den armen zustellen / da es nötig oder woll be-statt / eracht wurde.Welche auch sonst ohne wissen der Prouisoren / auß eigener be-wegnuß den armen mitzutheilen geneigt seindt/ den soll daran nitverhindert / noch darin maß gegeben werdenEs soll offentlich verbotten / vnd durch vnsere Ambtleuthe / Be-uelchaber vnd Prouisoren darauff gesehen werden / das niemandtgestattet werde vmbzulauffen / vnd fur den heusern zubettlen / danallein den es durch dieselbige zugelassen / vnd dauon schein gegebenwurde / Nemblich an den örten / da die Prouisoren nit genug hetten /noch wie vorgemelt / bekommen kondten fur die armen.Vnd sonst soll auch kein ander Bettler/ dan der in einem jedenAmbt wonhafftig / vnd mit alter / schwacheit oder gebrech des leibsbeladen / vnd notturfftig sei / zubettln zugelassen werden.Keine frembde Bettler sollen gelitten werden / dan allein in er-baren geschefften durchzuziehen / vnd nit mehr dan ein nacht in denFlecken oder Dörffern / vnd nit auff den Haußleuthen zuliegen / Eswere dan sach / das einiche der Frembder mit solcher kranckheit bela-den wurden / das sie nit ferner reisen kondten / Deßfals soll denfrembden durch die Prouisorn auch steur geschehen.O 2Wa
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Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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