Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

xxxviijvnd von den Seelmissen kein geldt forderen noch nemen / sonder diedubsonst halten. So soll man sich auch hinfurter in den heusern kei-ner vnkösten mit essen vnd drincken beladen / dan allein möchten desabgestorbenen negste Blütsverwandten ein zuchtige Malzeit ohnezutrincken halten / vnd nit vber ein stundt sitzen bleiben.Dieweil das Nachtwachen bei d en Todten zu keinem vrbar /sonder mehr zu ergernuß reicht / soll es hinfurter verbleiben / vnd nitgehalten werden / Doch mögen etliche von den negsten genachbaur-ten oder verwandten / auff erforderen erscheinen / vnd die trübselig-keit der abgestorben Freunde Christlich trösten helffen.Nachdem auff den Kirmissen vast viel schlegereien / thodtschlagvnd vnzucht sich zutragen / zudem solche Kirmissen vnsern Vnder-thonen ohne das zu grosser beschwerung vnd kösten reichen / Sosetzen vnd ordnen wir / das hinfurter an keinem ortt mehe / als ein-mal im jahr Kirmiß / vnd die nit lenger / dan auff den zweiten taggehalten werde / Auch niemandt dan die negste Blütsverwandtenfreunde / darzu kommen oder beruffen werden sollen.Wie es mit den Armen vnd Spi-talen zuhalten.Achdem wir vernemen / das neben andern miß-brauchen vnd gebrechen / vnder dem schein derArmut / viel gesunde Müssiggenger zugelassen /die vntügendt bedeckt / vnd den durfftigen vndrechten armen / die Almussen entzogen werden /So haben wir Gott dem Almechtigen zu lob / Ordnung vnd Poli-cey / wie es damit gehalten soll werden / auffrichten lassen / wie her-nach folgt.Anfencklich sollen in jeder Statt vnd Kirßpel / auß der Prie-sterschafft / Scheffen / Kirchenmeistern / oder andern erbaren Per-sonen / zween oder drei Furstender oder Prouisoren der armen ver-ordent werden.Die Prouisoren sollen alle Feiertage des morgens vnder derPredig