xxvAlle frembt Bier so in die Stette vnd Flecken zuverkauffengebracht/ soll auch erstlich gekuyrt vnd gesatzt werden/ wie mandas geben vnd zappen soll / vnd sollen die jenigen so es verkauffen /dappel Accyß dauon geben.Von den Beckern vnd Brotbacken.IN anfang eines jeden Monats / sollen Burgermei-ster vnd Rhat verordnen vnd den Beckern beuehlen /wieuill loth ein Wegk wiegen/ vnd wie theur sie dasBrodt geben sollen / alles nach gelegenheit / das derWeiß vnd Roggen zu derselbigen zeit gelden wurde.also das man gütt Brodt vnd Wegken vmb gebürlich Pfennings-werdt zu jederzeit bekommen möge. Vnd ob gleich die Fruchten bin-nen demselbigen Monat auff oder abstiegen/ so soll es doch die zeitauß bei dem verordenten kauff vnd gewicht verpleiben. Vnd so dieBecker darinnen vnwillig oder Bruchtig befunden / sollen sie ge-strafft / vnd nach gelegenheit das backen verbotten werden. Wa a-ber die Becker mütwillig steigern / vnd nit wie sich gebürt Backenwolten/ so soll notturfftige fursehung derhalben geschehen/ dasdurch andere gebacken/ vnd der gemein man versorgt/ biß solchesgeſtrafft vnd gebeſſert werde.Zudem sollen vnsere Beuelchaber / vnd der Burgermeister je-des orts / zum wenigsten viermahl des jahrs / wan man sich desam wenigsten versicht / vmbgahn / Brot vnd Wegken auff den La-den / vnd im hauß besichtigen vnd wiegen. Welches dan nit auffrich-tig / sonder an gewicht / mit dem verwessern / oder sonst mangelhaff-tig befunden / dasselbig den armen geben / vnd darzu von den Becke-ren die Brucht nemen.Müll Ordnung.Achdem der Müller vnd gemahls halben vieler-lej klagten sich hin vnd wider zutragen / so habenwir zu verhütung vnd abschneidung derselben/nachfolgende maß vnd Ordnung stellen vnd ge-ben
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Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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