Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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xjxlicey / die wir hiebeuor vnd jtzo widerumb derwegen sonderlich auß-gehen lassen / stracks nach kommen / vnd von niemandt dargegengehandelt vnd furgenommen werden.Wücherliche Contracten / auch Mo-nopolien vnd Furkeuff.O die Wücherliche Contracten / dergleichen Mono-polia, oder Furkeuff vnchristlich/ wider Gott vndRecht / auch in des Reichs Ordnungen verbotten/sollen dieselbige / vermöge der vorgesetzten Keyserli-cher Maiestat / Ordnung vnd Reformation der Po-licey / von den Richtern vnwirdig / krafftloß vnd vnbundig erkandt /declarirt / vnd sonst nach außweisung derselben Policey damit ge-halten werden.Keine Fruchten so noch auff demFeldt stehen / zuuerkauffennoch zugelden.S sollen auch keine Fruchten / so noch auff dem Feldtstehen / verkaufft noch gegolden werden. Vnd so je-mandt von jn oder außwendigen befunden / der sol-ches zuthun vnderstunde / vnd vnsern Vnderthonenderhalben gelt gegeben hette / oder geben wurde / sol-len vnsere Ambtleuth vnd Beuelchaber / solch gelt mit Recht be-schlahn / vnd in vnsern behüff einfordern / Auch die Furkeuffer / wadie in vnsern Landen jres Beuelchs betretten wurden/ von vnsertwegen dafür ansehen vnd straffen/ wie sich gebürt.Dergleichen ist vnser beuelch vnd meinung/ das in den theu-ren zeiten / niemandt das Korn auff einen Fürkauff auffschutten /vnd zu ferner theurung hinderhalten soll/ bei vnser höchster straffvnd vngnadt.VonB 4