Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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Das anderKinder sollen in der jugend getauftauf Hochzeiten nur vier disch leuthwerden.zu bitten.welche die Kindertauf verachten / seindarauf mehr nit dan ein halben thalervor Widerteuffer zu schetzen.geben.vf Kindtauff sollen nur zween tischdie blutouerwandte vnd freunde mö-leuth gebetten werden.gen mehr schencken.die Gefatter so haabselig nit vber zwealle gastereien solcher brautlauftenthair geben.sollen sich mit dem zweiten tag endi-vom Adell / Doctoren / ansehenlichegen.Rhete vnd F. Diener sein dabei auß-wer dauon außgenomen such in kind-genomen.kauff.Kirchenruͤff vnd proclamationHoensprecher such Gotteslesterer.der künftigen Ehe soll dreimal gesche-Holtzgeding jahrs zweimal zuhal-hen.ten.Kirchen rechnung jars in beiseinvf Holtzgedingen sollen alle vberfa-des Ambtmans vnd Gerichts ohn sonrungen / in den Gemarcken geschehen /derliche vnkosten zuhalten.durch die Waldtgreuen / Vorster vndwas an renthen vbrig zu gemeinemErben gebrucht werden.nutz des Kirßpels zuverwaren. 42Kirmissen sollen an einem ort desJachten seindt niemandt vergont /jars nur eins gehalten werden. 38dan die darzu sonderlich priuilegijrt.vnd lenger uit dan zween tag. 3859.60dar zu niemant dan die blutouerwandauch nicht der Hasen / Conin vnndten kommen sollen.Veldthöner.Kotten such heuser.die von der Ritterschaft welche solchsKorn in thewrer zeit auff ein Fur-von alters gewohnt/ mogen solche aufkauf nit zu hinderhalten bei hochsterden jren fangen.vngnadt.Jeger solle nit mehr Wehrer nochKremer so frembt mussen jres wan-Diensten bestellen dan nötig / vnd soldels schein mit sich brengen. 12.13len die aufgebottene nicht außbleiben.mogen sonsten durch die Landen nicht60.61nach geendigter jacht die Wehrer vndziehen.die sich aber vnerbarlich verhaltenDiensten alßbaldt zuurlauben. 60.61vnd argwohnig befunden/ peinlich ab-Inkomlingen mogen ohn furwis-zufragen.sen der Beambten nicht aufgenomenan der Haußleuth heusern nit feil zu-noch gehauset werden.jre gelegenheit vnd wandel durch selbi-tragen.dan allein da Kirßpels Kirchen seindt.ge zuerkundigen / vnd glaubhaftenschein zuerforderen.oder auf offenbaren Marckten.ohn denselben sie nit zudulden.14mogen bei den Haußleuthen kein essenJuden so nit christlich getauft / nitgesinnen / sondern in offenbaren her-zugestatten noch zuvergleiten. 46bergen.Kriegs knecht im landt gesessen /Kauffen vnd verkauffen an Son-sollen den Vnderthanen keine beschwe-tag / such Son: vnd Feirtag.rung zufügen.Kesselbusser so nit bekant / nochsondern jre handtierung vnd handt-schein von jrer Obrigkeit brengen / sol-wercken außzuwarten / angewiesenlen nit durch die Landen ziehen. 13werden.