Register.In was fellen die Partheien von dem Gericht sollen mögenangenomen werden.lxxxWannehe vnd wie Sequestration zugestatten.lxxxjAuß dem Kommer oder Rechten nit zuentweichen/ auch keinvngeburliche pandtkerung zugestatten.lxxxijNiemandt zugestatten dem anderen gewalt zuthun/ oder ohneerkantnuß des Rechten zu vberfallen.lxxxijSo jemandt des seinen mit der that ohne erkandtnuß desRechten entsetzt / den zu restituiren.lxxxijWie dem vnuerstandt oder verlauff zwischen den Vndertha-nen zubegegenen.lxxxiijVon haltung der vngebotten Geding.lxxxiijVon handthabung vnnd verthedigung derHochheit.lxxxiiijKeine newerung zu abbruch der Hocheit zugestattenlxxxiiijNiemandt mit gewalt vnd vnrecht in das sein zugreiffen. lxxxvDie Vnderthanen bei guten gewonheiten/ altem herkomenond Freiheiten zuhalten.lxxxvVon den Zollen.lxxxvWie es zuhalten mit den gütern so gestolen / bei den thodtenlxxxvgefunden / oder da schiffbruch geschehen.Verthedigung der Hocheit mit den Bastarts vnd vnbekan-ten / auch gefunden gütern.lxxxvjWie es zuhalten / da der Hocheit vnd Gerechtigkeit halberjrthumb furhanden / oder kunfftiglich zubesorgen.lxxxvjVon haltung beleidts oder besichtigung.lxxxviVon vhelichkeit der Strassen.lxxxvijlxxxvijWie die gefencknussen oder hafftungen zuuersorgen.lxxxvijDen Schatz nit verdunckelen zulassen.lxxxviiiWie es mit den Diensten zuhalten.lxxxviijVon verthedigung der Kurmöden.Zu jnbringung des Schatz / Gult / Renthen vnd verfelle / denlxxxviijBeuelhaberen beiredig vnd behilflich zusein.Den Beuelhaberen in jren gebrechen guten rath/ furderunglxxxjrvnd hilff mitzutheilen.Von quellung der wilden wasser/ ꝛc.lxxxxixlxxxixAuffrechte vertrege zuhalten.Diea 4
Druckschrift
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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