ob der Raschheit der durch es bewirkten Auflösung eineMedizin" (cum cadaveribus omnis sepultura, si sentiunt,poena sit; si non sentiunt, ignis ipsa conficiendi celeritatemedicina. Octavius 11,4).
Gerne hätte ich manches eingehender behandelt, dochmußte ich mich, um die Abhandlung nicht zum Buche an-schwellen zu lassen, auf das Nötigste beschränken. Da-gegen war ich darauf bedacht, dem Leser in den An-merkungen die Möglichkeit einer Nachprüfung des im TexteGesagten sowie einer weiteren Orientierung hierüber zugeben. Zum Schlüsse ist es mir eine angenehme Pflicht,Herrn Forstinspektor B u r r i in Luzern für mancherlei An-regungen und Winke verbindlichsten Dank zu sagen.
München, im Juli 1953.
J. Schnitzer.