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Allgemeine preußische Gewerbe-Ordnung nebst dem Entschädigungs-Gesetz : vom 17. Januar 1845
Entstehung
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§. 20. Der Gewerberath wählt nach absoluter Stimmenmehr-heit einen Schriftführer und einen Boten, welche vom Vorsitzen-den verpflichtet werden. Die ihnen zu gewährenden Besoldungensind vom Gewerberathe vorzuschlagen und von der Regierungfestzusetzen.§. 21. Die Beschaffung und Unterhaltung der für den Ge-werberath nöthigen Geschäftsräume liegt den Gemeinden ob, fürderen Bezirk der Gewerberath errichtet wird; diese haben auchdie Kosten der ersten Einrichtung zu bestreiten. Wo Staatsge-bäude entbehrliche und für den Gewerberath geeignete Räumlich-keiten darbieten, werden diese dem Gewerberathe überwiesenwerden. Die Kosten für die laufende Geschäftsführung, mitEinſchluß der Beſoldungen des Schriftführers und des Boten,werden durch Beiträge der Gewerbetreibenden des Bezirks gedeckt.Die erforderlichen Beiträge sind vom Gewerberathe, mit Geneh-migung der Regierung, nach den von dieser festgestellten Ver-theilungs=Grundsätzen auszuschreiben. Ihre Einziehung erfolgtnöthigenfalls durch Execution im Verwaltungswege.§. 22. In denjenigen Orten, für welche ein Gewerberathnicht besteht, sind die denselben zugewiesenen Angelegenheitenvon der Kommunal=Behörde zu erledigen.II. Handwerksmäßiger Gewerbe=Beteieb§. 23. Den nachstehend benannten Handwerkern ist fortander Beginn des selbstständigen Gewerbe=Betriebes nur dann ge-stattet, wenn sie entweder in eine Innung, nach vorgängigemNachweise der Befähigung zum Betriebe ihres Gewerbes aufge-nommen sind, oder diese Befähigung vor einer Prüfungs=Kom-mission ihres Handwerks besonders nachgewiesen haben. DieseHandwerker sind:Müller, Bäcker, Pfefferküchler und Conditoren, Fleischer,Gerber aller Art, Lederbereiter, Korduaner, Pergamenter,Schuh⸗ und Pantoffelmacher, Handschuhmacher und Beut-ler, Kürschner, Sattler mit Einschluß der Riemer undTäschner, Tapezierer, Buchbinder, Seiler und Reifschlä-ger, Bürſtenbinder, Perrückenmacher, Hutmacher, Tuch-macher und Tuchbereiter, Weber und Wirker jeder Art,Posamentierer und Knopfmacher, Schneider, Tischler undStuhlmacher, Rade⸗ und Stellmacher, Groß⸗ und Klein-böttcher, Drechsler aller Art, Kammacher, Korbpflechter,Töpfer, Glaser, Grob= und Kleinschmiede jeder Art, Mes-serschmiede, Nagelschmiede, Kupferschmiede, Büchsenmacher,Sporer, Schlosser, Feilenhauer, Nadler und Siebmacher,Klempner, Schwerdtfeger, Gürtler, Gelb= und Rothgießer,Glockengießer, Zinngießer, Gold⸗ und Silberarbeiter, Gold-und Silberschlager, Uhrmacher, Vergolder, Maler undLackirer, Färber, Seifenfieder.