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Allgemeine preußische Gewerbe-Ordnung nebst dem Entschädigungs-Gesetz : vom 17. Januar 1845
Entstehung
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Entschädigungs=GesetzzurAllgemeinen Gewerbe=Ordnungvom 17. Januar 1845.Sir Friedrich Wilhelm, von GottesGnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.verordnen in Folge der am heutigen Tage erlassenenallgemeinen Gewerbe=Ordnung über die Entschädi-gung, welche für die dadurch aufgehobenen oder fürablösbar erklärten Berechtigungen zu gewähren ist,auf den Antrag Unseres Staats=Ministeriums, nachAnhörung Unserer getreuen Stände und nach vernom-menem Gutachten Unseres Staatsraths, was folgt:I. Aufgehobene Berechtigungen.A. Allgemeine Bedingungen der Ent-schädigung.§. 1. Für den Verlust der durch die allgemeineGewerbe=Ordnung §§. 1 bis 4 aufgehobenen Berech-tigungen findet eine Entschädigung statt, wenn dieBerechtigungen zur Zeit der Publikation der Gewerbe-Ordnung in rechtsgültiger Weise, für immer oder aufZeit unwiderruflich bestanden.