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Ludolf von Bortfeld selbst, dass der Bischof ihm und seinengenannten Treubändern das Schloss für 13,114 Ehein. Guldenverpfändet habe x ). Nicht lange nachher scheinen die von Stein-berg mit in die Pfandschaft aufgenommen zu sein, weil in einemVergleiche über Streitigkeiten zwischen dem Kloster Lamspringeund der dortigen Gemeinde, welchen die Vettern von Bortfeldund von Steinberg am 15. Juli 1498 vermitteln, u. a. bestimmtwird, dass ein Vertrag mit dem Schlosse Winzenburg in einerbeide Theile befriedigenden Weise geändert werden soll 2 ). Dannschweigen die Nachrichten wieder völlig bis zum Jahre 1511,wo aus der Schlichtung eines Streites durch den Bischof Jo-hann IV. hervorgeht, dass das Schloss auch jetzt noch der un-mittelbaren Nutzung des Lehnsherrn entzogen war 3 ).
Um das Stift aus der verzweifelten Lage zu befreien, indie es wirtschaftlich und finanziell durch die verschwenderischeund nachlässige Verwaltung einzelner Bischöfe gerathen war,hatte Johann IV. gleich nach seiner Wahl ein System strengerSparsamkeit eingeführt, durch welches er die Mittel zur Ein-lösung der dem Stifte durch Verpfändung entfremdeten Schlüsserund Güter gewann. Die Kündigung der Pfandschaften an dievon Saldern wurde für den Stiftsadel, der sich längst gewöhnthatte, dieselben als dauerndes Eigenthum anzusehen, das Signalzu einem Aufstande, aus welchem, nachdem sich die meistenweifischen Herzöge dem Adelsbunde angeschlossen hatten, imJahre 1519 jener unter dem Namen der Hildesheimischen Stifts-fehde bekannte Bürgerkrieg sich entwickelte, der das Stift zer-stückelte und die Bevölkerung der schonungslosesten Verheerungpreisgab. Nach vielen vergeblichen Versuchen, den Hader auffriedlichem Wege beizulegen, gelang es den Herzögen Erich I.(d. Alt.) von Calenberg und seinem Neffen Heinrich IL (d. J.)von Wolfenbüttel, am 24. Juli 1521 vom Kaiser Karl V. dieAchtserklärung über den Bischof Johann IV. und den HerzogHeinrich (d. Mittleren) von Lüneburg mit ihren Anhängern undHelfern, sowie über Domkapitel, Kitterschaft, Landschaft unddie Städte Lüneburg und Hildesheim zu erwirken. Ihre Voll-streckung wurde den genannten Herzögen Erich I. und Hein-
i) Or. a. a. 0. Nr. 2155. — 2 ) Or. a. a. 0. Kl. Lamspringe Nr. 199. —3 ) Das. Nr. 204.