Fünftes Capitel.
Waren die Grafen von Winzenburg Landgrafenin Thüringen und Markgrafen in Meissen?
Die Frage, ob das Geschlecht der "Winzenburger eine Zeitlang das Landgrafenamt in Thüringen und die Markgrafschaftin Meissen inne gehabt hat, ist schon vielfach zum Gegenstandebesonderer Untersuchungen gemacht und hat sowohl bei denDarstellern der Reichsgeschichte, wie bei den lokalen Geschichts-forschern diejenige Berücksichtigung gefunden, die sie ihrerBedeutung nach verdient. Dennoch ist man zu einem ab-schliessenden Urtheile noch immer nicht gelangt und konnte esauch nicht, so lange man sich ausschliesslich von den nachForm und Inhalt völlig veralteten Arbeiten Wencks % ) undKokens 2 ) leiten liess, ohne das bedeutende seitdem veröffentlichteQuellenmaterial über die für die Lösung der Frage entschei-denden Lebensgeschichten der Grafen Hermann I. und DT. vonWinzenburg heranzuziehen. Nachdem ich diese Vorbedingungerfüllt habe und somit hoffen darf, die aus mangelhafter Kennt-niss und falscher Ueberlieferung entstandenen Irrthümer auf-gedeckt und weggeräumt zu haben, glaube ich mich keiner un-nützen Aufgabe zu unterziehen, wenn ich die an die Spitzedieses Capitels gestellte Frage nochmals behandle, ohne jedochden Anspruch zu erheben, dass die Sache nun endgültig ent-schieden ist.
Von neueren Autoren sind es ausser dem ziemlich un-kritischen Franck 3 ) insbesondere Knochenhauer 4 ), Waitz 5 ),
!) H. L. II, 718 ff. — 2 ) W. 35 ff. — 3 ) Die Landgrafschaften des
heil. röm. Keichs, 158 ff. — 4 ) Gesell. Th. z. Z. des ersten Landgrh. 90 ff. —
5 ) Götting. gel. Anz. 1871, I, 649 ff.; Forsch. XIV, 29 f.; D. Verfassungs-gesch. VII, 56 ff.