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Geschichte der Grafen von Winzenburg
Entstehung
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Sechstes Capitel.

Siegel der Grafen von Winzenburg.

Unter allen bildlichen Denkmalen des "Wappenwesens sinddie sogenannten Beiter- und Fusssiegel die ältesten. Ihr Ge-brauch war ein ausschliessliches Vorrecht der höchsten Würden-träger des Landes, der Vertreter des hoheö Reichsadels, dergeistlichen Oberhäupter, Bischöfe, Aebte und Aebtissinnen.

Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ist auf diesen Siegelnnoch nichts von Wappen im eigentlichen Sinne wahrzunehmen;die Eeitersiegel zeigen bis dahin auf dem Siegelbilde nur denInhaber des Siegels in voller Rüstung gewöhnlich auf einem an-sprengenden Pferde, die Fusssiegel den Ritter im Waffenschmuckestehend oder sitzend in ganzer Figur. Erst in der zweitenHälfte des zwölften Jahrhunderts, als das Winzenburgische Ge-schlecht längst ausgestorben war, traten auf den Schilden,Helmen etc. dieser Siegel die Wappenbilder dessen hervor, derdas Wappen und Siegel führte, doch währte es noch bis in dasfolgende Jahrhundert hinein, ehe sich aus diesen Anfängen unsereheutigen Wappensiegel entwickelten.

Ein solches Fusssiegel ist das einzige auf unsere Zeit ge-kommene Siegel der Grafen von Winzenburg. Es ist einer Ur-kunde vom 13. Juli 1148 (S. 159 f.) aufgedrückt, welche sich imLandeshauptarchive zu Wolfenbüttel befindet. Die von Haren-berg 1 ) gegebene Abbildung desselben stellt den Grafen Her-mann II. als Schutzvogt des Stifts Gandersheim dar. Nach derheidnischen Vorstellung, die sich den Richter als den die Weltregierenden und ordnenden Gott, den allwissenden Wuotan

*) H. e. G. Taf. 1, Nr. 2.