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Nach Heinrich von Steinberg muss sogleich ein Anderer indie Pfandschaft eingetreten sein, denn Bischof Magnus, der Nach-folger Johanns III. von 1424—1452, verspricht in seiner Wahl-kapitulation vom 26. December 1425 1 ), die Winzenburg nachgeschehener Einlösung nicht wieder verpfänden zu wollen. MitHülfe der ihm noch in demselben Jahre bewilligten Bede 2 ) undseines eigenen bedeutenden Vermögens gelang es ihm auch, dieBurg und andere Schlösser einzulösen. Allein zehn Jahre nachdem gegebenen Versprechen zwang ihn die Geldnoth, Winzenburgvon neuem zu verpfänden. Am 14. December 1435 bekunden dieBrüder Johann und Wilke von Klenke, dass Bischof Magnusihnen und ihren genannten Treuhändern das Castrum Winzenburg.mit Zubehör, das Weichbild Lamspringe und das Gericht zuLamspringe und Alfeld für 10 000 Ehein. Gulden versetzt habeund dass deren Wiedereinlösung zu Hildesheim, Hannover oderAlfeld erfolgen solle 3 ). Es scheint, dass die Pfandschaft kaumzwei Jahre gedauert hat, weil es sonst nicht erklärlich ist, dassdas Domkapitel, als es am 22. Februar 1437 die Eidesformel fürdie in dasselbe Zugelassenen festsetzte, u. a. die Bestimmungaufnahm, dass diejenigen, welche die höheren Weihen empfangenhätten, schwören sollen, ihren Consens zu nachtheiligen Ver-äusserungen und Verpfändungen, besonders der Schlösser Steuer-wald, Peine und Winzenburg zu verweigern 4 ). Uebrigens wirddie geschehene Einlösung durch des Bischofs Anwesenheit aufder Winzenburg am 9. Juli 1439 bestätigt, wohin der Eath zuHildesheim ihm unter diesem Tage schreibt, er habe in einernäher bezeichneten Angelegenheit am Tage zuvor Boten an ihn„vor Winzenborch" gesandt 5 ). Ferner stellte Bischof Magnusam 9. December 1438 6 ) und am 20. November 1440 7 ) auf derBurg Urkunden aus, was in Zeiten der Verpfändung seltenvorkam. Endlich enthält die vom Rathe der Stadt Hildesheimgegen denselben Bischof am 6. März 1440 beim Rathe zu Lüne-burg als erwähltem Schiedsrichter eingereichte Klageschrift
J ) Or. a. a. 0. Nr. 1383. — 2 ) Struben, Observ. juris et bist. Germ.(Ed. II), 126. — 8 ) Or. a. a. 0. Nr. 1514; Dürre, Wallmoden 100, Nr. 322. —4 ) Or. a. a. 0. Nr. 1534. — 6 ) Doebner a. a. 0. IV, 249, Nr. 340. —6 ) v. Uslar-Grleichen, Beiträge z. einer Familiengescb. d. Freiherren v. Uslar-Gleichen, 461, Nr. 616. — 7 ) Or. a. a. 0., Stift St. Bartholomäi zu Hildesh.Nr. 53.