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aus dem Leben geschieden wäre 1 ). Die Namen der an der Spitzeder weltlichen Urkundenzeugen genannten Personen sind aller-dings dazu angethan, der beregten Verwechselung Vorschub zuleisten. Der fälschlich als Winzenburger (Hermann I.) ange-sehene Reinhäuser Hermannus patrie comes erscheint hier alsfundator (des Klosters Reinhausen) mit seinen beiden SöhnenHenricus (DI.) et Hermannus (IV.), die als pueri bezeichnet werden.Letztere hielt der Urkundenschreiber für die Söhne Hermanns I.von Winzenburg, die ebenso Messen, und von denen Hermann (H.)im Jahre 1123 ebenfalls puer genannt wird. Daraus erklärensich nicht bloss die genealogischen Irrthümer dieser Urkunde,sondern auch die der übrigen als Fälschungen erkannten Rein-häuser Diplome. Vergleicht man die erzbischöfliche Urkundemit dem Berichte des Abts Reinhard (s. Anhang), so kann nichtzweifelhaft sein, dass erstere ein auf letzteren gegründetesMachwerk ist, und dass die übrigen Diplome nach dem Musterder missverstandenen erzbischöflichen Urkunde fabriziert sind.Schliesslich ist noch
5) eine Kaiserurkunde Heinrichs V. vom 14. April 1114 zuerwähnen, welche einigen älteren Historikern Anlass zu Irrungengab. Nach dem fehlerhaften Druck bei Gudenus 2 ) erscheintdarin ein Hermannus comes de Tburingia als Treuhänder desverstorbenen Grafen Ulrich H. von Weimar-Orlamünde, der aufHermann I. von "Winzenburg gedeutet ist. Schon Waitz 3 ) haterkannt, dass nach den vom Original genommenen Abdrücken 4 )nicht Hermannus, sondern Hervinus zu lesen ist, womit der GrafErwin von Tonna (Gleichen) gemeint ist, der in thüringischenUrkunden dieser Zeit öfter genannt wird (S. 60, Note 8).
Nach Klarstellung dieser Verhältnisse sind nun mit Hülfedes geringen Quellenmaterials die Stellungen der Winzenburgerin Thüringen und Meissen zu ordnen. Der besseren Uebersicht
J ) Daraus ergiebt sich die Fälschung einer anderen Bestätigung vonStiftungen und Schenkungen seitens des Erzbischofs Heinrich I. von Mainzfür das Kloster Reinhausen v. J. 1148. (Leyser, H. c. Eberst. 85.) Es wirddarin den genannten Erben noch der dritte Bruder des Bischofs Udo, GrafHeinrich I. von Keinhausen, hinzugefügt, und der Erblasser geradezu eomesHermannus senior de Wintzenburgh (!) genannt. — 2 ) C. d. M. I, 393. —3 ) Forsch. XIV, 30. - ") H. B. XXIX, 1, S. 233; Posse, C. d. S. r. I, 2,S. 37, Nr. 43.
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