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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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wegen will ich drei Jahresgruppen unterscheiden, in welchendie Grafen Hermann I. und II. von Winzenburg als marchiobezw. landgravius erscheinen: die Zeit von 11121114, fernerdie Periode von 11231129, und zuletzt das Jahr 1139.

In der ersten Gruppe erscheint ein Hermannus marchiounter den Fürsten, welche sich am 16. October 1112 in Frank-furt beim Kaiser für die Stadt Worms verwenden 1 ). Ihn nachseiner Stellung unter den Intervenienten für Hermann I. vonWinzenburg zu halten, hat kein Bedenken. Dasselbe gilt vondem Hermannus marchio bezw. Hermannus marchio de Saxoniain den 14 Kaiserdiplomen vom 30. November 1112 2 ); 20. März 8 )und 29. August 4 ) 1113; 17. Januar 5 ), 4. März bis 14. April 6 ) 1114,und 16. Juni 7 ) und 26. August 8 ) 1114.

Die Mehrzahl der Historiker ist der Ansicht Knochen-hauers 9 ) beigetreten, dass der Titel marchio nur auf Thüringenbezogen werden kann. Hier war das alte reich begüterte Hausder Weimaraner mit seinem letzten Sprossen, dem Grafen Ul-rich II. von Orlamünde, am 13. Mai 1112 völlig erloschen, undder Kaiser zog, ohne die begründeten Kechtsansprüche des Pfalz-grafen Siegfried I. von Orlamünde, eines Seitenverwandten Ulrichs,zu beachten, den Güterbestand des Grafen als erledigtes Reichs-lehn ein. Eine Empörung sächsischer und thüringischer Grossenwar die Folge. Ihnen stellte der Kaiser in dem Grafen Her-mann I. von Winzenburg einen Gegner mit dem Titel marchioentgegen, der die Sache des Reiches in Thüringen vertretensollte. Hermann mochte um so mehr der geeignete Mann dazusein, als er, ohne dem feindlichen Stamme seiner Geburt nachanzugehören, doch auf Grund seines reichen Erbes eine ansehn-liche Stellung im Lande einnahm. Daneben mochte der Kaiserdie Absicht haben, seinen Günstling aus den Mitteln des wei-marischen Erbes auch in Thüringen mit Besitzthum auszustatten.

Dass Hermann selbst seine Thätigkeit in Thüringen wäh-rend dieser Jahre nur als eine provisorische ansah, scheint mir,

J ) Stumpf, K. K. Nr. 3091. Da die Quellen für diese und diefolgenden Urkunden früher schon ausführlich angegeben sind, so citiere ichsie der Kürze wegen nur nach Stumpf. 2 ) Stumpf a. a. 0. Nr. 3092.3 ) Das. Nr. 3094. *) Das. Nr. 3097. 8 ) Das. Nr. 3100 u. 3101 (Fäl-schung). 6 ) Das. Nr. 3106-3112. - 7 ) Das. Nr. 3114. 8 ) Das. Nr. 3116.°) Gesch. Th. z. Z. des ersten Landgrh. 90.