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S. 141 nachgewiesen habe. Nur auf Hermann III. von Bein-hausen, nicht auf den von Konrads Vorgänger Lothar III. ge-ächteten Hermann I. von Winzenburg, können die Worte „abinclytae recordationis Herimanno patrie comite" der Urkunde,auch wenn diese echt wäre, bezogen werden. Da man nun vondem Reinhäuser weiss, dass er das Richteramt im Leinegau be-kleidete, niemals aber von ihm behauptet ist, dass er eine land-gräfliche Würde in Thüringen inne hatte, so erweist sich dieUebertraguDg des landgräflichen Titels comes patriae auf denInhaber der richterlichen Gewalt im Leinegau als unstatthaft.Aehnliche Verhältnisse zeigen sich
4) in einer gefälschten Urkunde vom 3. December 11(11),durch welche der Erzbischof Adelbert I. von Mainz das von demcomes patriae Hermannus gestiftete Kloster Reinhausen bestätigt,es einweiht und die Besitzungen und Rechte desselben benennt 1 ).Das angeblich im Kloster Reinhausen ausgestellte Dokument istvon Schultes a. a. 0., Kolbe 2 ), Werneburg 8 ), und zuletzt vonPosse 4 ) sorgfältig geprüft und übereinstimmend als Fälschungerkannt. Indem ich auf ihre Ausführungen verweise, will ichnur einige Punkte hervorheben, welche sich auf die vorliegendeFrage beziehen und von den genannten Forschern nicht erkanntoder berücksichtigt sind.
Wie in den früheren Fällen, so ist auch hier der in derUrkunde „Hermannus patrie comes" genannte Graf als Hermann I.von Winzenburg allgemein aufgefasst, während Hermann III.von Reinhausen gemeint ist. Das beweisen seine in dem Doku-mente genannten Erben, als welche der Bischof Udo von Hildes-heim und sein Bruder Konrad (von Reinhausen) aufgeführt sind.Zwar ist das ein Falsum, denn die Erben des Reinhäuser Her-mann waren seine beiden Söhne Heinrich II. und Hermann IV.Aber wenn jene es auch gewesen wären, so konnte doch niemals der1114 gestorbene Bischof Udo seinen um 1137 gestorbenen Neffen,den Grafen Hermann I. von Winzenburg, beerben, selbst dannnicht, wenn Letzterer nach der bisherigen Annahme schon 1122
*) Posse a. a. 0. I, 2, S. 33, Nr. 39; Böhmer-Will, Mainz. Kegg. I,244, Nr. 13 (mit falschem Datum Decbr. 13); Leibniz a. a. 0. 1, 705 (unvoll-ständig); Schultes, Direct. dipl. I, 230; Leyser, H. c. Eberst. 17; Harenberg,H. e. G. 1520. — 2 ) Adelb. v. Mainz, 139 f. — 3 ) Mittheil. d. V. v. Erfurt,H. 11, S. 41 f. — 4 ) a. a. 0. und „Markgr. v. Meissen" 266 f.