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heim zu. Dieser übertrug sie dem Domherrn Grafen Otto vonWoldenberg. Am 15. September 1314 bestimmte Bischof Hein-rich II. von Hildesheim, dass das Blasiusstift und Graf Otto dasPatronatrecht alternierend ausüben solle 1 ).
Auch nur über den halben Pfarrhof der Kirche zu Asle-burg (Assleburhc) konnte das Capitel des Blasiusstifts zu Braun-schweig verfügen, als es im Jahre 1236 das nahe der Asleburgneu gegründete, später nach Wülnnghausen verlegte Nonnen-kloster in Engerode (Oddigrothe) damit beschenkte 2 ).
Wie erheblich übrigens die Erwerbung des Assel'schenBesitzthums von der Hildesheimischen Kirche gehalten wurde,geht aus deren Erwähnung in der Grabschrift des BischofsAdelog hervor 3 ).
Otto, der letzte Graf von Assel, hatte zwei Schwestern,Sophie und Beatrix, die ihm beide in die Ewigkeit vorange-gangen waren. Obgleich sie nirgends als seine Schwestern ge-nannt werden, so lassen doch ihre Titel, wie die Zeit- und Orts-verhältnisse keinen Zweifel darüber, dass sie es waren. Sophiehatte nach einer im Auszuge erhaltenen Urkunde 4 ; einen Rot-niann (d. Ä.) von Himstedt (Hemstide) zum Gemahl, der sich nach denDörfern Gross- und Klein-Himstedt nannte, und dessen Besitzungendanach im Norden das Gebiet der Asleburg begrenzten. Ausjener Urkunde erfahren wir, dass die Söhne Rotmanns 5 ), welcheihm die nobilissima domna Sophia comitissa de Asle geboren,vor dem Bischof Adelog von Hildesheim einen Verzicht geleistet.Dies kann nicht vor 1171, wo Adelog Bischof wurde, und nichtnach 1174, in welchem Jahre der als Zeuge aufgeführte Hildes-heimische Dompropst Werno (Virno) starb, geschehen sein 6 ).Um diese Zeit war Sophie schon lange todt. Sie starb, wie ichgegen den Schluss dieses Capitels zeigen werde, am 25. März1160, nachdem sie, wie es scheint, ihren Gemahl früh verloren
*) Rehtmeyer, Braunschw. Kirchenhistorie I, Beil. 74, wo Aslehorohstatt Asseborch zu lesen ist. — 2 ) v. Hodenberg a. a. 0. VIII, 2, Nr. 2. —3 ) Lüntzel, D. u. St. H. I, 472, Note 6. — 4 ) Ann. Stederb. in M. G. SS.XVI, 210. — 6 ) Sie hiessen Rotmann d. J. und Siegfried (S. 238). Ob der Roth-mannus de Hemstide, welcher in einer Urkunde Bischof Konrads I. TonHildeshehn v. ,T. 1195 als Zeuge unter den burgenses erscheint, mit demBruder Siegfrieds identisch ist, bleibt unermittelt. (Cohn in Forsch. VII,614.) - 6 ) Lüntzel a. a. 0 II, 39.