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Namenswechsel des Grafen Heinrich genügend, und von einemBesitz der Asleburg in der Hand der "Winzenburger, wie er vonden Historikern behauptet ist, kann ferner eben so wenig dieRede sein, wie von der Zugehörigkeit des Grafen Otto von Asselzum Winzenburger Geschlechte.
Der in den Quellen gewöhnlich comes de Asle oder Asselagenannte Otto, den ich zum Ausgangspunkte meiner Unter-suchung über das Asseler Grafenhaus nahm, wurde der Be-schliesser desselben 1 ). Erst zehn Jahre nach dem Tode desletzten Winzenburgers tritt er in der Geschichte auf, und be-stärkte dadurch die Geschichtschreiber in dem Glauben, er seiein Sprosse dieses edlen Geschlechts.
Otto war wohl schon im Mannesalter, als er im Jahre 1162am Hofe Herzog Heinrichs des Löwen weilte und diesem dieUrkunde bezeugen half, durch welche er das Collegiatstift zuRatzeburg mit 27 Mark Renten aus dem Zolle in Lübeck do-tierte 2 ). Vier Jahre später schlug das bisherige gute Verhältnisszwischen Otto und dem Weifen in bitteren Hass um, als sichein mächtiger Bund der sächsischen Bischöfe und Fürsten bil-dete, welcher den Zweck hatte, des Herzogs ungewöhnlicheMacht zu erdrücken. Insbesondere grollte ihm Bischof Hermannvon Hildesheim wegen der Besitzungen des Winzenburger Grafen-hauses, welche sich Heinrich d. L. grossentheils angemasst hatte.Otto schloss sich dem Bunde, welchem auch sein Schwager Al-brecht der Bär angehörte, an 3 ), und wohl um so williger, alsihm dadurch die Aussicht eröffnet wurde, in den Besitz desWinzenburger Erbtheils seiner Mutter zu gelangen, dessen er,wie es scheint, verlustig gegangen war, weil seine Jugend ihnim Jahre 1152 verhindert hatte, in dem Kampfe um das Erbe
*) Ein Graf Heinrich von Asloh, den die (gefälschten) Ann. Corhej.(Leihniz, SS. r. Br. II, 308) zum Jahre 1171 anführen, ist in echten Quelleneben so wenig nachzuweisen, wie ein nicht als Graf bezeichneter Otto vonAsloh (das. 306) zum Jahre 1118. — 2 ) Urkb. d. St. Lübeck I, 3, Nr. 2;Hasse, Schleswig - Holst.-Lauenb. Kegg. u. Urkk. I, 52, Nr. 108; v. Bocholtz-A., Asseb. Urkb. I, 125, Note 5 in doppelter Ausfertigung; unvollständig:v. Hodenberg, Lüneb. Urkb VII, 17, Nr. 20 a. Die Namensform Asseburgu. Asseburch statt Asleburg beruht auf Unkenntniss des Schreibers der Urk.Vgl. über dieselbe: V. A. 1835, 323. — 3 ) Helmold, Chron. Slav. in M. G.
SS. XXI, 93: Hos adjuverunt nobiles hü: Otto de Asle-------—. Vgl. v.
Heinemann, Brschw. u. Hannov. I, 210.