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Die gleich zu erörternden Nachrichten über den als Sohndieses Gottschalk d. J. urkundlich beglaubigten späteren Gegen-bischof Heinrich von Paderborn lassen mit grosser Wahrschein-lichkeit darauf schliessen, dass Gottschalk mit dem comes Gode-schalcus gemeint ist, welcher im Gau Westfalen ein Comitat
hatte, worin das Gut Mengede (Mehgida-------in comitatu Go-
deschalci comitis et in pago Westvalen situm) lag, welches KaiserHeinrich III. im Jahre 1052 dem Domstifte in Goslar schenkte 1 ).
Ueber den merkwürdigen Lebensgang seines Sohnes Hein-rich erfahren wir aus den Quellen Folgendes:
Als der Bischof Poppo von Paderborn am 28. November1083 2 ) gestorben war, weilte König Heinrich IV. noch in Italienund es konnte deshalb dem Gegenkönig Graf Hermann I. vonLuxemburg als Inhaber der obersten Gewalt in Deutschlandnicht schwer fallen, das Domkapitel zur Wahl des Grafen Hein-rich von Asloe, Gottschalks (d. J.) Sohn, als Nachfolger Popposzu bewegen 3 ). Es könnte zweifelhaft sein, ob dieser Heinrichnach seinem ungewöhnlichen Familiennamen Asloe nicht dochwahrscheinlicher dem westfälischen — unserer Ermittelung zu-folge freilich längst erloschenen (S. 224) — Geschlechte vonAslan angehörte, als unserem Hildesheimischen Geschlechte vonAssel, wenn wir nicht in dem Chronicon archiep. Magdeb.')welches ihn einen Sohn der Hildesheimischen Kirche nennt, einesichere Gewähr dafür fänden, dass er ein Assel war. Nichtminder spricht für seinen Hildesheimischen Ursprung, dass inder nämlichen Zeit (1083) das Kloster Abdinghof in der StadtPaderborn unter die Verwaltung des Hildesheimischen MönchsGumbert des Michaelisklosters gestellt wurde 5 ). (S. 193, 195.)
wird mit dem Godeschalcus comes gemeint sein, dessen Tod das Hildesh.Todtenbuch (V. A. 1840, 56) zum 16. Januar angiebt. — ] ) Bode, Goslar.Urkb. I, 139, Nr. 52 mit VI. Kai. aprilis, aber 29. (statt 27.) März; fehler-haft: V. A. 1841, 149 mit IV. Kai. Aprilis = 29. März. — 2 ) Wilmans,Addit. 22. — 3 ) Annal. Patherbr. 99 (Ann. Yburg. in M. G. SS. XVI, 437;Westf. Zeitschr. XVIII, 292) 10 83: Poppo Patherbrunnensis episcopus obiit,cui Herimannus rex successorem posuit Heinricum, Godesealci comitis filiumde Asloe. — 4 ) Meibom, SS. rer. Germ. II, 321. — 5 ) Nicht der Abt Sigebertdes Michaelisklosters zu Hildesheim, der schon 17. April 1079 gestorben war(Lüntzel, D. u. St. H. I, 338), wurde 1083 nach Abdinghof berufen, wieWilmans, Addit. 23 meint, sondern der Mönch Gumbert desselben Hildes-heimischen Klosters. (Annal. Patherbr. 79, Note 2 u. 3; 99.)