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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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seltsamen Titels marchio geneigt bin, für unsern Pfalzgrafen zuhalten, zumal da er unter ähnlichen Verhältnissen gleich nachherohne diesen Titel wiederum beim Kaiser ist. Es war in Kon-stanz, wo Otto I. am 18. August 1 ) desselben Jahres dem Bis-thum Chur die angefochtene Schenkung des Königshofes Zizerserneuerte. In der Urkunde 2 ) ist von einem Inquisitionsbeweisedie Kede, welcher erbracht sei „sub nostri praesentia caeterorum-que nostrorum primatum 3 ), Bernonis videlicet comitis palatini,— —-------comitum".

Es würde falsch sein, aus der Thatsache, dass Bern inbeiden Diplomen von 972 zuerst als Pfalzgraf vorkommt, zuschliessen, dass er erst in diesem Jahre oder nicht lange vorherdie pfalzgräfliche Würde erlangt habe, weil feststeht, dassnamentlich in der älteren Zeit die neu emporgekommenen Pfalz-grafen nur allgemein als comites in den königlichen Urkundenbezeichnet wurden 4 ).

Noch einmal treffen wir den Pfalzgrafen an einem derWeihnachtsfeste zwischen 977 und 984 mit seinem Sohne, demBischof Poppo von Utrecht, zu Metz, wie oben (S. 209) erzähltworden ist.

Zweifelhaft bleibt es, ob der Pfalzgraf unter den Grossenwar, welche sich im Jahre 984 den räuberischen Gelüsten HerzogHeinrichs II. von Baiern nach dem deutschen Throne wider-setzten. Thietmars Chronik 5 ) macht dies dadurch wahrscheinlich,dass sie unter den auf der Asleburg anwesenden Grafen Ost-falens aufführt: Beruwardus comes et clericus. Diese Ausdrucks-weise gestattet, zwei Personen zu unterscheiden, den GrafenBernward (Pfalzgraf Bern) und den Kleriker Bernward, denspäteren Bischof von Hildesheim, wenngleich in diesem Falledie Worte richtiger lauten müssten: Bernwardi comes etclericus. (Vgl. S. 200, Note 3.)

An Veranlassung zur Theilnahme an der Verbindung aufder Asleburg fehlte es beiden Männern nicht. Bern (Athelbero)konnte seinem Charakter nach auf dem Schlosse seines Schwieger-

J ) Nicht 28. August, wie gewöhnlich angegeben wird. — 2 ) 11. G. DD.I, 573, Nr. 419; Böhmer-Ottenthai, R. imp. II, 242, Nr. 552; Stumpf, R. K.Nr. 516, auch S. 508 das. zu Nr. 516. — 3 ) Primates gleichbedeutend mitprincipes regni. (Ficker, vom Reichsfürstenstande I, 48.) — 4 ) Waitz inForsch. XIV, 23. — 6 ) M. G-. SS. III, 768.