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solines nicht fehlen, selbst wenn er, wie Thietmar durch dasVerschweigen des Pfalzgrafentitels anzudeuten scheint, dies Amtbereits niedergelegt hatte, und sein Grosssohn, der KlerikerBernward, wird sich von einem Unternehmen nicht ausgeschlossenhaben, welches von seinem Vater Eckhard II. geleitet und aufdessen Burg beschlossen wurde. Von Thietmar, der selbst einGrafensohn 1 ) und bei Abfassung seiner Chronik gewiss mit denFamilienverhältnissen des Bischofs Bernward und seines Gross-vaters genau bekannt war, lässt sich erwarten, dass er wusste,einem Grafensohne komme als solchem nicht der Titel Graf zu,am wenigsten, wenn er sich dem geistlichen Stande gewidmethatte. Nicht ohne Absicht mag er also die angegebene Formgewählt haben, in welcher er durch den Platz, welchen er demKleriker Bernward gab, dessen nahe Beziehung zum GrafenBernward (Bern) andeuten wollte. Andernfalls hätte er ihnwohl, um die Grafenreihe nicht zu unterbrechen, ans Ende ge-setzt. Und diese nahen Beziehungen beruhten nicht bloss aufVerwandtschaft. Von Thangmar 2 ) eriahren wir, dass der Pfalz-graf derzeit ein schwacher Greis war, der nichts ohne den Eathund Beistand seines von ihm zärtlich geliebten Grosssohnesunternahm, und schliessen daraus, dass dieser ihn auch nachder Asleburg begleiten musste. Somit steht unserer Annahme,dass der Chronist mit den "Worten Bernwardus comes et clericusdie Anwesenheit des Pfalzgrafen sowohl wie die seines Gross-sohnes auf der Asleburg ausdrücken wollte, nur der Umstandim Wege, dass der Pfalzgraf trotz der unzweifelhaften Identitätder Namen Bernward und Bern, doch niemals Bernward genanntwird 3 ).
Die Urkunden lassen deutlich erkennen, dass Bern imLeinegau seinen Wohnsitz hatte. Hier lag die KönigspfalzGrone, in welcher er augenscheinlich des Pfalzgrafenamts wal-tete 4 ), mehr ex debito — um seiner starken Familie willen —,
J ) Sohn des Grafen Siegfried d. Ä. von Walbeck. — 2 ) Vita Bernw. in M.G. SS. IV, 759. — 3 ) Buchholz in Z. f. N. 1857, 200 ff. — 4 ) Mit einemGrafen Bernhard, der nach einer Urkunde Kaiser Ottos II. vom 13. Mai 974(M. G. DD. II, 1, S. 94, Nr. 78; Mader, Antiq. Brunsv. 113; Kettner, Antiq.Quedlinb. 24, Nr. 18) die Grafschaft im Lisgo (Duderstedi in comitatu Bern-hardi comitis) besass, hat der Pfalzgraf Bern eben so wenig zu thun, wiemit einem Bernhardus comes, der am 17. April 978 Intervenient bei dem-