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leistungen dafür erhalten. Zu diesen gehörte die Verpflichtungdes Erzbischofs Friedrich I. von Magdeburg, Hartwig zurWiedererlangung seiner Erbgüter in Dithmarschen und StadeHülfe zu leisten. Der König Konrad III. bestätigte diesen Ver-trag Anfangs Januar 1145 in Magdeburg unter Zeugniss descoraes Heinricus de Wincenburch*). Da es das einzige Mal ist,wo Heinrich ohne seinen Bruder urkundlich erscheint, so wirdzu konstatieren sein, dass seine Kangstellung unter den Zeugender seines Bruders völlig gleich ist. Sein Platz ist zwischendem Markgrafen Albrecht dem Bären und dem PfalzgrafenFriedrich d. J. von Sommerschenburg.
Ueber die sonstige Thätigkeit Heinrichs auf dem Fürsten-tage verlautet nichts, doch treffen wir ihn noch in demselbenJahre (1145) mit seinem mehrgenannten Bruder abermals umden König auf dem nach Corvey berufenen Hoftage. Beide be-zeugen hier am 24. August die königliche Bestätigung der Bück-gabe einer dem Stifte Corvey durch die Markgräfin Eilika vonBrandenburg entzogenen Fischerei bei Hugwer durch deren Sohn,den Markgrafen Albrecht den Bären, an den Abt Heinrich I.von Corvey (S. 148). Auf diesem Hoftage gelang es Heinrichdem Löwen, den König zu bestimmen, dass er den Spruch desMagdeburger Gerichts, welcher den Forderungen des Herzogsgeradezu entgegenlief, umstiess, und ein neues Schiedsgerichtnach Ramelsloh berief. Das Gericht trat auch hier noch indemselben Jahre zusammen und der comes Hermannus de Wince-berch et frater suus Heinricus de Asle sollten dabei als Urtheils-finder fungieren. Aber anstatt sich zu einigen, entzweite mansich, schritt von Worten zu Thaten, und da die Mannen Hein-richs an Stärke überlegen waren, führten sie den ErzbischofAdalbert II. von Bremen und den Dompropst Hartwig gefangenweg und beraubten sie einige Zeit der Freiheit (S. 149 f.).
Zum letzten Male begegnen wir Heinrich in Hildesheim,wo er am 3. August 1146 dem dortigen Bischof Bernhard I.seine dem Kloster Marienrode gemachten Schenkungen bezeugt
') Lappenberg, Haml). Urkb. I, 166, Nr. 177; v. Heinemann, C. d. A.I, 242, Nr. 324; V, 403 zu S. 242; Hasse, Schleswig-Holstein-Lauenb. Regg.u. Urkk. I, 42, Nr. 85; Michelsen, Dithmars. Urkk. 5; Tolner, Hist. Palat.,C. d. 44; Mecklenb. Urkb. I, 34, Nr. 40.