Druckschrift 
Geschichte der Grafen von Winzenburg
Entstehung
Seite
187
Einzelbild herunterladen
 

187

Zweck eines dort zu errichtenden Nonnenklosters zu übergeben.Ohne auf die näheren Verhältnisse dieser auf S. 135 f. ausführ-lich erörterten Schenkung näher einzugehen, bemerke ich hiernur, dass sie zum Zweck hatte, den Bischof für die Zurückgabeder Winzenburg zu gewinnen, die er widerrechtlich noch immerim Besitz behielt. Unter den Bestimmungen, welche der Bischofbei Annahme des Geschenkes traf, interessiert uns besondersdie Uebertragung der Vogtei über das neue Kloster an diebeiden Grafen und an diejenigen ihrer Erbenurbi Asleburchpresidentibus". Dieser Ausdruck sollte offenbar andeuten, dassdie zeitigen Grafen nicht Eigenthümer, sondern nur Vorsteher(Vormünder) der Burg (urbs) und deren minorennen Besitzer(Graf Otto von Assel) seien. Gemäss der von dem Grafen Her-mann v. W. im Jahre zuvor vom König Konrad III. erlangtenErhebung in den Reichsfürstenstand nennt der Bischof in derUrkunde jetzt beide Grafenillustres viri" undingenui prin-cipes". (S. 135.) Nur mit ihren Vornamen stehen die beidenGrafen unter einer am 26. Juni des nächsten Jahres (1144) vondem Abt Vicelin des Blasiusstifts in Northeim ausgestelltenTauschurkunde, welche wegen des mitgenannten, obwohl bereitsverstorbenen Grafen Siegfried IV. von Bomeneburg nicht un-verdächtig ist. (S. 138.) Ebenso verdächtig ist ein andererTausch, welchen der Erzbischof Heinrich I. von Mainz angeblicham 10. Juli desselben Jahres (1144) in Heiligenstadt beurkundetund von den gräflichen Brüdern bezeugen lässt, die sich dabeiwiederum bloss ihrer Vornamen bedienen. (S. 138.)

Im Herbst d. J. sehen wir die Brüder am königlichen Hof-lager in Hersfeld bemüht, vom König Konrad in. und dem mit-anwesenden Erzbischof Heinrich I. von Mainz die Belehnung mitden heimgefallenen Lehen des am 27. April d. J. gestorbenenGrafen Siegfried IV. von Bomeneburg zu erlangen, was ihnenauch fast vollkommen gelang. Ihre Anwesenheit in Hersfeldwird durch ein Diplom beglaubigt, welches der König am17. October 1144 für das dortige Franziskanerkloster ausfertigenlässt, und welches unter den die Richtigkeit der Handlung be-zeugenden weltlichen Magnaten Herimannus comes de Winze-burch et frater ejus Heinricus nennt. Verdächtig ist ein Königs-diplom von demselben Tage zu Gunsten des Klosters Heimars-hausen, und sicher gefälscht eine königliche Schutzurkunde für