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Burghasungen als Zeuge thätig ist 1 ), haben wir schwerlich —auch nach der Ansicht Schenks zu Schweinsberg 2 ) — unserenGrafen Heinrich, sondern den Grafen Heinrich Raspe I., Bruderdes Landgrafen Ludwig I. von Thüringen, zu erkennen.
Ueber Heinrichs Stellung zur Katastrophe seines Vaters imJahre 1130 erfahren wir nichts. Erst nach dessen Tode be-gegnen wir ihm urkundlich zum ersten Male mit seinem BruderHermann beim Erzbischofe Adelbert IL von Mainz auf demRusteberge, dem Zufluchtsorte Hermanns und des MarkgrafenAlbrecht des Bären nach den Niederlagen, welche Herzog Hein-rich der Stolze ihnen beigebracht hatte. Hier bezeugt dermarchio Herimannus (von Winzenburg) et frater ejus Henricusde Asleburc am 23. Mai 1139 dem genannten Erzbischof die Be-stätigung und Erneuerung der Schenkung seiner Vorgänger, derErzbischöfe Ruthard und Adelbert L, an das Kloster Katelnburg,bestehend in den Zehnten der Höfe zu Wanemangre, Hillerse undEinbeck. (S. 126.) Die Benennung Heinrichs nach der Asleburg,dem Schlosse der Grafen von Assel, in dieser und einigen derfolgenden Urkunden beruht nicht auf dem Besitze derselben, wieWenck 3 ) u. a. meinen, sondern auf einer vormundschaftlichenStellung, welche Graf Heinrich seit einer nicht bekannten Zeitbis zu seinem Tode über Otto, den Sohn seiner an einen Grafenvon Assel vermählten Schwester (Hedwig?), bekleidete. Untersolchen Verhältnissen war die Führung des Namens einer Burg,welche einem Anderen gehörte, nach der damaligen Sitte, dienicht streng an unveränderlichen Familiennamen hing, nichtsUngewöhnliches. (Cap. IV.)
Nach 1139 treffen wir Heinrich zuerst wieder in Goslaran, wo er mit seinem Bruder Hermann am 3. Februar 1142 inder Kirche St. Stephani an der Spitze der Laienzeugen dieSchenkung einer Mühle bei Dorstadt seitens des Bischofs Bern-hard I. von Hildesheim an das Kloster Heiningen unterfertigte(S. 131). Im folgenden Jahre war Graf Heinrich am 9. Aprilmit seinem Bruder (comes Hermannus de Asleburch et fraterejus comes Heinricus) in Hildesheim anwesend, um dem ge-nannten Bischöfe einen Theil ihres Erbes in Derneburg zum
') Stumpf, A. M. sec. XII, 12, Nr. 10; Böhmer - Will, Mainz. Kegg. I,273, Nr. 146. - 2 ) In „Forsch. XVI, 536". — 3 ) H. L. II, 2, S. 714.