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Erzbischofs waren. Ausser den Bischöfen Bruno von Speier,Bucco IL von Worms, Erlong von Würzburg und einigen unter-geordneten Geistlichen werden genannt: der Burggraf (Stadt-vogt) Arnold (Graf von Loon), die Grafen Friedrich I. (d. Streit-bare) von Arnsberg, Heriman de Winzenburc, Sigebert undFriedrich von Saarbrücken, Brüder des Erzbischofs Adelbert,Goswin von Stahleck, Berthold von Nuringen (Königstein 1 ),Giso von Gudensberg u. a. 2 ).
Dieser erzbischöfliche Freiheitsbrief liefert uns also denunwiderlegbaren Beweis, dass Hermann von Winzenburg jeden-falls schon im Sommer 1118 seinen Abfall von der kaiserlichenSache vollzogen hatte. Die nähere Zeitbestimmung für dieseThat wird durch die mangelhaften Namensangaben der Anna-listen sehr erschwert. Mit Giesebrecht 3 ) sehe ich in dem GrafenHermann, welcher der vorerwähnten Versammlung der auf-ständischen Fürsten um Michaelis 1116 in Frankfurt beiwohnteund dann mit der Mehrzahl derselben am Rhein kämpfte, denGrafen Hermann III. von Calvelage, den Vetter und treuen An-hänger des Herzogs Lothar, stimme auch darin mit ihm 4 ) über-ein, dass Hermann v. W. seinen Parteiwechsel erst nach demam 9. December 1117 erfolgten Tode der Markgräfm Gertrud,Lothars Schwiegermutter, und vor der Erstürmung Oppenheimsim folgenden Jahre, vollzogen hat, kann aber den Beweggründen,die er dafür angiebt, nicht beipflichten. Während Giesebrecht 5 )glaubt, Hermann v. W. habe ihn vollzogen, weil er sich verletztgefühlt durch die kaiserliche Begünstigung der Ansprüche Hein-richs d. J. von Eilenburg, Gertruds Sohn, gegenüber den Erb-ansprüchen, welche Graf Konrad der Grosse von Wettin daranerhob, finde ich die Motive in näher liegenden Verhältnissen.
Die Zahl der Fürsten Sachsens, welche im Beginn desJahres 1118 noch zum Kaiser hielten, war sehr gering. Um sounhaltbarer musste Hermann, der von seinen sächsischen Mit-fürsten stets als ein baierischer Eindringling in ihr Land be-trachtet wurde, sein Festhalten an der Sache Heinrichs V. zu
] ) Nw. von Frankfurt a. M. -- 2 ) Posse, C. d. S. r. I, 2, S. 49, Nr. 56;de Gudenus, C. d. M. I, 117; Böhmer-Will, Mainz. Eegg. I, 258, Nr. 76. -3 ) D. K. Z. 4. Aufl. III, 2, S. 887. — ") Das. S. 903 ff. — *) Das. S. 845,889 ff., 1215.