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in den Flammen ihren Tod fanden, und auch die Kirche nichtvom Feuer verschont wurde 1 ). Dieser Sieg und die sonstigenErfolge der antikaiserlichen Partei, welche sogar dem auf derSynode zu Fritzlar (1118, Juli 28) excommunicierten Kaiser mitAbsetzung gedroht hatte, wenn er auf dem nach Würzburg be-rufenen Fürstentage nicht persönlich erschiene 2 ), veranlasstenHeinrich V. im Spätsommer 1118 zur Rückkehr aus Italien.
Adelbert, der durch seine Politik die Mainzer Bürger inso hohem Grade gegen sich aufgebracht hatte, dass sie ihr geist-liches Oberhaupt in den letzten Monaten des Jahres 1116 sogarfür kurze Zeit aus der Stadt jagten 3 ), mochte angesichts derRückkehr des Kaisers das Bedürfniss fühlen, die Bürgerschaftdurch Verleihung bedeutender materieller Vortheile um jedenPreis wieder in sein Interesse zu ziehen, damit er um so sichererauf neue Opfer von ihrer Seite rechnen könne. Er verliehihnen daher „aus Dankbarkeit für seine durch die Bürger vonMainz im Jahre 1115 bewirkte Befreiung aus der Gefangen-schaft des Kaisers" jene bedeutenden Vorrechte, durch welcheMainz bald zu jenem Glänze gelangte, der ihm den Namen „dasgoldene" eintrug. Die darüber ausgestellte, leider nicht mehrvorhandene Urkunde, welche Adelbert als apostolischer Legatwahrscheinlich noch vor der Belagerung Oppenheims, jedenfallsim Sommer 1118, ertheilte, verlieh den Mainzern das Recht,dass sie sich in Zukunft nur noch vor ihrem eigenen Richter inder Stadt zu stellen brauchten und von keinem Unberechtigtenmit Steuern und Abgaben belastet werden konnten. Wir kennenden Inhalt dieses wichtigen Privilegs aus einer von Adelbertim Jahre 1134 oder 1135 wiederholten Ausfertigung desselben,welche sich noch jetzt in den Broncethüren des Mainzer Domseingegraben findet 4 ). Darin sind die Zeugen der ersten —nicht erhaltenen — Ausfertigung von 1118 mit aufgenommen,welche insofern von Interesse sind, als wir daraus schliessenkönnen, dass dieselben zugleich politische Bundesgenossen des
') Ann. Saxo in M. G. SS. VI, 755; Ann. Hildesh. das. III, 114; Ann.s. Petri Erpheaf. das. XVI, 17; Annal. Patherbr. 136; Chron. Sampetr. 16;Deutsche Chroniken II in M. G. h. 192. — 2 ) Ekkehardi chron. in M. G. SS.VI, 254. — 3 ) Ann. Saxo a. a. 0. 753. — *) Müller, Beiträge z. deutschenKunst- u. Geschichtskunde durch Kunstdenkmale, 2. Aufl., Abth. 1, S. 8 ff.
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