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dahin zerstörte er (im October?) die Burgen Falkenstein undWallhausen, weil der comes Herimannus von diesen anscheinendvon ihm im kaiserlichen Auftrage besetzten Schlössern ausPlünderungs- und Beutezüge unternommen hatte x ).
Allgemein und meines Erachtens mit Recht ist der comesHerimannus als unser Graf von Winzenburg angenommen, weilder Kaiser seine Pfalz Wallhausen gewiss nur einem seinerergebensten Anhänger anvertraute 2 ). Aber die neue Stellung,welche Heinrich V. ihm nach der Niederlage am Weifesholzeeingeräumt hatte, beschränkte sich schwerlich auf die Ver-theidigung dieser Burgen, sondern erstreckte sich mindestensauf den ganzen östlichen Theil Sachsens, der ihm zur Aufrecht-erhaltung des kaiserlichen Ansehens überwiesen sein wird. DasAmt, welches Hermann bis dahin als marchio bekleidet hatte,war erloschen und einem ebenfalls hervorragenden Vertreter derkaiserlichen Partei, dem uns schon bekannten Heinrich Haupt,die Wahrung der kaiserlichen Autorität in Meissen, undwahrscheinlich auch in Thüringen, übertragen 8 ). Die Ver-theidigung seiner Sache in Süd- und Westdeutschland übertrugder Kaiser seinem Schwestersohne, dem staufischen Friedrich IL,Herzog von Schwaben, und dem Pfalzgrafen am Rhein, Gottfriedvon Calw 4 ), als er im Februar 1116 zum zweiten Male nach
!) Ann. Saxo in M. G. SS. VI, 751; Ann. Patherbr. 130: 1115: DuxLiutgerus ad injnriam Herimanni comitis Valkenstein et Walehusen propterlatroeinia et praedas, que inde fiebant, destruxit. — 2 ) Schaumann, Valkenstein,18 sieht in ihm entweder unseren Winzenburger oder den Sohn Milo's (vonHillersleben), welcher am 13. Juni 1129 eine Urkunde bezeugt (v. Heinemann,C. d. A. I, 159, Nr. 201 u. a. 0.), oder einen urkundlich nicht genanntenSohn Egeno's von Konradsburg, der Hermann hiess und ein Bruder jenesBurchard war, welcher mit dem Sohne Milo's zusammen jene Urkunde inGoslar unterschrieb. — Cohn in „Götting. gel. Anzz. 1866, I, 706" vermuthetin ihm den Bruder des Landgrafen Ludwig I. von Thüringen, dessen Tod ernach den Beinhardsbrunner Jahrbb. 25 in das Jahr 1115 setzt. Er starbaber nach Knochenhauer, Gesch. Th. z. Z. des ersten Landgrh. 78 schon am13. Juli 1114. — 3 ) Der Ann. Saxo in IL G. SS. VI, 753 erwähnt ihn zumJ. 1116 als Heinricus cum Capite de Misna und im Chron. Gozec. das. X,153 wird er „regiae tyrannidis capitaneus" genannt. — 4 ) Statt Gottfriedvon Calw wird gewöhnlich der Bruder Friedrichs IL von Schwaben, Konrad,Herzog von Franken (der spätere König Konrad III.), angegeben, was nachGiesebrecht, D. K. Z. 4. Aufl. III, 2 (1877) S. 1207 unrichtig ist.