56
auch den Kaiser im "Widerspruche mit dem in Rom geschlossenenVertrage mit dem Bannfluche.
Noch in der Mitte des October 1112 befand sich der erstseit Ende August oder Anfang September 1111 auf den Stuhlvon Mainz erhobene, im höchsten kaiserlichen Ansehen stehendeKanzler Adelbert zu Frankfurt in der Umgebung des Kaisers,als dieser am 16. October der Stadt "Worms die Zollfreiheitbestätigte und ihr das Wachtgeld erliess. Unter den Fürsten,welche sich beim Kaiser für diese Gunstbezeugung verwendeten,erscheint der Kanzler und Hermannus (von Winzenburg), dersich hier zum ersten Male marchio nennt 1 ).
Nicht lange nachher mochte Adelbert seine frühere Politik,durch welche er die Macht des Kaisers auf Kosten der Kircheerhöht hatte, nicht mehr für opportun halten und trat zurpäpstlichen Partei über. Aus einem Günstling des Kaiserswurde er sein erbittertster Feind, der von jetzt an nur noch anseine eigene Grösse dachte. Nach einer vergeblichen Zusammen-kunft der beiden Gegner in Worms (Ende November) Hess derKaiser bei einer zufälligen Begegnung auf dem Wege nach Erfurtden Erzbischof in der ersten Hälfte des December gefangennehmen 2 ), und erliess dann noch am Schlüsse des Jahres 1112oder spätestens Anfang 1113 von Erfurt aus, wo er dasWeihnachtsfest feierte, ein von Gehässigkeit und Wuth über-fliessendes Manifest, das bestimmt war, sein Verfahren gegenAdelbert zu rechtfertigen 3 ). Unter den gewichtigsten Punktender kaiserlichen Beschuldigungen, an deren Wahrheit übrigensnicht viele glaubten, dürfte nur Adelberts Einverständniss mitden kirchlichen Gegnern Heinrichs V. und seine Verbindung mit
r ) Ludewig, Reliq. mscrpt. II, 181, Nr. 6. — 2 ) Gewöhnlich wird Langen-dorf an der fränkischen Saale als Ort der Gefangennahme angenommen. Da-gegen weist Schenk zu Schweinsberg im Corr.-Blatt, 22. Jahrgang (1874), 62Nr. 8 auf Langsdorf in der Wetterau, nw. von Hungcn hin. — Die Angabeder Ann. Palid. in M. G. SS. XVI, 75 u. a. 0., dass Adelbert in Trifels ein-gekerkert wurde, ist falsch; die Behauptung, er sei durch ein Fürstengerichtvernrtheilt worden, ist unerwiesen. (Kolbe, Adelb. v. Mainz 52 f.; Götting.gel. Anzz. 1873, II, 1060.) — Leuckfeld, A. Katelenb. 25 lässt die Gefangen-nahme zwischen Katelnburg und Lindau geschehen, von wo er nach dem(mainzischen) Schlosse Kusteberg gebracht sein soll! — 3 ) N. Mittheil. VII,H. 2, S. ,96 f.; mit Verbesserungen des Textes: Giesebrecht, D. K. Z. 4. Aufl.III, 2 (1877), 1253; danach: Böhmer-Will, Mainz. Eegg. I, 247 f.