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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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den aufständischen sächsischen Fürsten durch sein späteresLeben als erwiesen anzusehen sein.

Bei der erwähnten Zusammenkunft des Kaisers mit demErzbischof in Worms finden wir unter den Fürsten, welche dortam 30. November 1112 die Bestätigung des Hofes Walhorn fürdas St. Marienstift zu Aachen beim Kaiser befürworten, wiederumden Herimannus marchio'). Für seine Identität mit dem Grafenvon Winzenburg bürgt die Namensform Herimannus gegenüberder anderen Form Hermannus, welcher sich der mit unsermHermann oft und gleichzeitig in Urkunden auftretende MarkgrafHermann II. von Baden fast ausschliesslich bedient, ferner seinPlatz unter den Intervenienten unmittelbar nach dem badischenGrafen Gottfried von Calw, mit dem er früher schon mehrfachin den Urkunden zusammengestellt ist, und mit dem wir ihm inzwei ferneren Kaiserurkunden vom 18. März 1114 begegnen, dieihn an der Spitze der fürstlichen Zeugen weltlichen Standesals Herimannus marchio de Saxonia aufführen 2 ). Dass diesermarchio nur Hermann von Winzenburg sein kann, haben schonStumpf 3 ) und Waitz 4 ) für allein zulässig erklärt. Unter densächsischen Magnaten gab es in dieser Zeit wohl noch einenGrafen Hermann (III.) von Calvelage, dessen Stammsitz in derGegend des jetzigen Dinklage und Brockdorf im oldenburgischenMünsterlande lag 5 ), der aber hier nicht in Betracht kommenkann, weil er als Vetter und erwiesener treuer Anhänger desHerzogs Lothar der Gegner des Kaisers war 6 ).

') Lacomblet, Niederrh. Urkb. I, 177, Nr. 273; Quix, Gesch. d. StadtAachen, I. C. d. 18. — 2 ) Posse, C. d. S. r. I, 2, S. 36, Nr. 41 und S. 37,Nr. 42; Calmet, Hist. de Lorraine, I, preuves 536; Schöpflin, Alsatia dipl. I,191. — 3 ) Forsch. XIV, 622. — 4 ) D. Verfassungsgesch. VII, 58. — 6 ) Nie-mann, das oldenburgische Münsterland, 35, Anm. — Von der zweiten Hälftedes 12. Jahrb.. an nennen sich Grafen von Calvelage nach der von ihnenfrüher schon befestigten Burg Eavensberg. — 6 ) Fester, Eegg. der Mark-grafen von Baden u. Hachberg, I, sieht, soweit ich folgen kann, in 11 Regesten(Nr. 31, 32, 34, 36—43 incl.) den marchio Hermannus (von Baden), wo dermarchio Herimannus (von Winzenburg) gemeint ist, wie des Letzteren Stellungin den Zeugenreihen vor oder zwischen lauter Grafen oder sächsischenFürsten und dessen gewöhnliche Namensform Herimannus (gegen Hermannusvon Baden) deutlich erkennen lässt. In Nr. 29 ist Graf Hermann III. vonKeinliausen und sein gleichnamiger Sohn gemeint.