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König erwiedern Hess, er verlange mit der Aufhebung derInvestitur und des Lehnseides nur, was die Ehre der Kircheerfordere. Bei der Entschiedenheit, mit welcher die Vertreterder königlichen Sache auftraten, verliefen die Verhandlungenresultatlos, und Paschalis erneuerte auch in Troyes das Verbotder Laieninvestitur 1 ).
Heinrich, der inzwischen weiter vorgerückt war, traf mitden Mitgliedern der Gesandtschaft in Metz zusammen, um vondort seinen Weg an den Rhein und nach Sachsen zu nehmen.Hermann v. W. blieb beständig in seiner Umgebung. Mit vielenvon denjenigen, welche als Gesandte nach Chälons abgeschicktwaren, erscheint der comes Herimannus (von Winzenburg) am25. Mai 1107 in Metz als Intervenient beim König ZwecksRestitution von Gütern in und bei Metz an die Abtei St. Maximinbei Trier 2 ).
Im Juli und September weilte der König in Sachsen, woer sich besonders mit der Ordnung der böhmischen Verhältnissezu beschäftigen hatte. Am 26. Juli 1107 bestätigte er urkundlichzu Goslar dem Kloster Heimarshausen die Immunität seinerBesitzungen auf Verwendung mehrerer principes, unter denenauch der comes Herimannus (v. W.) genannnt wird 3 ).
Am 30. September d. J. wird derselbe comes Heremannusunter den weltlichen Fürsten zu Corvey aufgeführt, welche an-wesend waren, als der König bei einem Aufenthalte in dem dor-tigen Kloster diesem auf Fürsprache jener Fürsten ein voneinem gewissen Ezelin dem Kloster widerrechtlich entzogenesAmt restituiert 4 ).
Von Corvey brach Heinrich V. im October zu einer Heer-fahrt gegen den Grafen Robert II. von Flandern auf, der sichgegen den Bischof Walcher von Cambray Uebergriffe erlaubt
') Ann. Hildesh. in M. G. SS. III, 111; Ann. Colon, max. Rec. I das.XVII, 746; Ann. Saxo das. VI, 745; Peiser a.a.O. 8-44. — 2 ) Posse a. a. 0.I, 2, S. 11, Nr. 12; Beyer a. a. 0. I, 475, Nr. 414. — 3 ) Bode, Goslar. Urkb.
I, 192, Nr. 148; Wilmans-Philippi, Kaiserurkk. II, 278, Nr. 212; Wenck, H.L. II, Urkb. 56, Nr. 46. Vgl. über die Urkunde: Wigand, Femger. Westf. 98,Note 11. — •>) Posse, a. a. 0. I, 2, S. 11, Nr. 13; Wilmans-Philippi a. a. 0.
II, 280, Nr. 213; Erhard, R. h. W. I, C. d. 138, Nr. 178. — Durch den alsIntervenient in der Urkunde mitgenannten Bischof Benedict von Modena,welcher seit 1097 todt war, wird die Echtheit derselben sehr zweifelhaft.(Peiser a. a. 0. 47, Note 1.)