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In den schwersten Fehler verfiel man durch Verwechselungder Söhne des Grafen Hermann III. von Reinhausen, Heinrich ILund Hermann IV., mit den gleichnamigen Söhnen Hermann's I.von Winzenburg, weil ein Sohn (Hermann) aus jeder der beidenFamilien ermordet wurde. Die Unmöglichkeit, dass beide Er-mordete identisch sein konnten, würde sich zwar aus dem damalsschon Bekannten ergeben haben, wenn der klare Blick derForscher nicht durch Voreingenommenheit getrübt wäre. DieAbtschrift sagt deutlich, dass Heinrich II. von Reinhausen infrüher Jugend und im Elend gestorben ist, und schon Wenck 1 ),einem der ältesten Erforscher der Winzenburgischen Geschichte,war bekannt, dass Heinrich von Winzenburg sich erst im Jahre1144 vermählte und zwei Jahre später seinem 1152 ermordetenBruder Hermann H. im Tode voranging. In Folge dieses Irrthumswurden alle in den Quellen vorkommende Handlungen einesHermann auf die beiden Grafen Hermann von Winzenburg, Vaterund Sohn, gedeutet, ohne Rücksicht auf die ausdrückliche Er-klärung des Abts im Eingange seines Berichts, dass er überdas Geschlecht der Gründer der Kirche (des Klosters) zu Rein-hausen Nachricht geben wolle, zu denen die dieser Gründungvöllig fern stehenden Grafen von Winzenburg nicht gehörten.So kam es, dass Graf Hermann I. von Winzenburg als Stifterdes Klosters angenommen und somit von ihm auch behauptetwurde, er sei nach Vollendung desselben nach Baiern gegangenund dort im Jahre 1122 gestorben. Die Angabe des AuctariumClaustroneob. 2 ), welche den Verstorbenen als „comes provincialisHermannus de Saxonia" bezeichnete, wurde noch zur Unter-stützung der Ansicht, es sei damit der Graf Hermann I. v. Winzen-burg gemeint, angerufen, unbekümmert um die Chronologie, diebei so oberflächlicher Kritik völlig Schiffbruch litt. Denn un-lösbar schien nun die alte Streitfrage der Gelehrten: „Wer warder landgravius Hermannus (von Thüringen) der Urkunde von1129?" 3 ) und die damit in Verbindung stehende Frage über denBesitz der Mark Meissen seitens der Winzenburger im Jahre 1123oder kurz nachher. Hermann I. v. W. war nach der Meinungder Historiker 1122 gestorben, und seinem gleichnamigen Sohne,
») H. L. II, 2, S. 709, 713 f. — 2 ) In M. G. SS. IX, 628. — ») Or. G. II,494 u. a. 0.