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Geschichte der Grafen von Winzenburg
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den eine Urkunde vom Jahre 1123 noch puer nennt, konnte dochder Kaiser in diesem oder dem folgenden Jahre unmöglich einso wichtiges Amt anvertraut haben. Man half sich deshalb mitden wunderlichsten Conjecturen, ohne damit Klarheit zu schaffen.Um die Verwirrung noch zu steigern, hielt man den Titel comesprovincialis des vorgenannten Nekrologs, sowie den gleich-bedeutenden Titel patriae comes in der gefälschten Urkunde vom3. December 11(11)') und in der ebenfalls unechten, aber fürecht gehaltenen Urkunde vom 16. October 1144 2 ) für völligidentisch mit landgravius, und glaubte sie auf Hermann I. oder ILvon Winzenburg beziehen zu dürfen, obgleich die hinsichtlichder Namen unverdächtige Urkunde Heinrichs des Löwen vom2. Juni 1168 3 ) mit einem Hermannus provincialis comes jedeandere Person als den Grafen Hermann III. von Eeinhausen undjede andere Interpretation seines Titels (und des gleichbedeutendenpatriae comes) als die eines Gaugrafen ausschliesst.

Aus der Ueberzeugung von der Richtigkeit dieser allge-meinen Grundsätze ist die neue Bearbeitung der Reinhäuser undWinzenburger Genealogie hervorgegangen, deren wesentlicheAbweichung von den früheren Arbeiten auf diesem Gebiete eineVergleichung der Stammtafel Cohn's 4 ), des letzten Bearbeitersder Geschlechtsfolge beider Häuser, mit der diesem Werke ange-fügten Stammtafel I ergiebt.

») Leyser, H. e. Eberst. 17 u. a. 0. 2 ) Leilmiz, SS. r. Br. I., 706U. a. 0. :l ) Or. G. III, 505 u. a. 0. 4 ) Forsch. VI zu S. 584.