142Fürstin trat auch bei ihrem Tode hervor, da sie sich von ihremBruder, dem Kaiser Leopold, das Versprechen hatte geben lassendaß ihr Leichnam unberührt bleiben sollte. Mit dem klösterlichenHabit angethan, in welchem sie gestorben war, wurde sie schon amzweiten Tage nach ihrem Tode in der kaiserlichen Gruft bei den Ka-puzinern in Wien beigesetzt. Erst den 22. Mai wurden die feier-lichen Exequien in der Hof= oder Jesuiten=Kirche (jetzt Andreas-Pfarrkirche) zu Düsseldorf gehalten, wozu der gesammte Landtageingeladen war. Eine Verordnung vom 20. April befahl allgemeineLandestrauer, unter Verbot aller öffentlichen Musik und Lustbarkeitenauf ein Jahr und sechs Wochen. Die Ehe war kinderlos geblieben;nachdem ein Sohn todt geboren, ein zweiter unmittelbar nach derGeburt gestorben war.Bis zum 26. April versuchten die immer noch in der Oppositionbeharrenden Stände, durch Minderangebote sich mit dem Landes-herrn über die Geldfrage zu verständigen, aber vergebens. In derSitzung dieses Tages beschließen sie endlich, dem Fürsten die Ermäch-tigung zur leihweisen Aufnahme von 300,000 Thlrn. zu ertheilen,worüber Johann Wilhelm dann den verlangten Revers ausstellte.Den 28. April beschloß der Landtag noch, ein Schreiben an denKaiser abgehen zu lassen, worin flehentlich gebeten wurde, die zurZahlung der französischen Contribution angesammelten und mit Be-schlag belegten Gelder dem Lande zurückzugeben, oder doch mindestenszu gestatten, daß dieselben auf das Kriegs=Contingent des Landesangerechnet werden dürften. — Am 7. Mai endlich war die Schluß-sitzung des Landtages, in welcher noch der Landtags=Renner festge-stellt wurde; die Bestreitung der Landtagszehrungen sollte aus demErtrage der den Dienstboten auferlegten Steuer bestritten werden.Aus dem Landtagsabschiede ist noch zu ersehen, daß die BergischenRitterbürtigen gleich bei Beginn des Landtages den Antrag gestellthatten, die Lehne durch Zahlung entsprechenber Summen aus demLehnsverbande abzulösen und in freies Allodialeigenthum umzu-wandeln. Der Antrag wurde jedoch von dem Landesherrn entschiedenabgelehnt. Nun war der Landtag auseinander gegangen und hatteseine Deputirten zurückgelassen zur Abwickelung der Geldangelegen-heiten. Um aber den Ständen einigermaßen eine Genugthuung zugeben, wurde durch Dekret vom 23. Mai die Einführung desStempelpapiers wieder aufgehoben.Zu dem großen Bedürfniß an Geld, in welchem JohannWilhelm sich befand, sollten nun auch noch die Jülich'schen Unter-herrn ihren Beitrag liefern. Sie wurden deshalb im Juni 1689 nach
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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142
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