95würde zur Erledigung kommen würde. Die Frage war für die Ver-hältnisse des deutschen Reiches von großer Wichtigkeit, da vorzugsweisees sich dabei um confessionelle Beziehungen handelte. Kur=Pfalz warseit der Reformation einer der Hauptträger des Protestantismus undnamentlich des Calvinismus gewesen; die Neuburger aber waren seitder Convertirung Wolfgang Wilhelms in Folge der Jülich=ClevischenErbschaft katholisch. Wenn sie in der Pfälzischen Kur succedirten, ver-lor das Kurfürsten=Collegium eine der ohnehin wenigen protestantischenStimmen Dies allein hätte schon genügt, den Kaiser Leopold, beiseinen entschieden der Reformation feindlichen Gesinnungen, mit allenMitteln dahin zu wirken und wirken zu lassen, daß die Kur=Würdean die Neuburger käme, wenn er selbst auch nicht persönlich in sonaher Verwandschaft mit ihnen gestanden hätte. Die behauptetenSuccessionsansprüche der Pfalz=Veldenzer Linie wurden deshalb nichtanerkannt, und beruhten auch nur darauf, daß Pfalzgraf LeopoldLudwig von Veldenz dem verstorbenen Kurfürsten im Verwandschafts-Grade näher stand, als Philipp Wilhelm, während immer, nach altemErbfolge=Gebrauch im Pfälzischen Hause, die Linie dem Grade vorgegangen war. — So wurde Philipp Wilhelm nun in seinem 70.Lebensjahre Kurfürst von der Pfalz.Der verstorbene Kurfürst, der das Recht der Neuburger aner-kannte, hatte nur dahin gestrebt, durch Verträge mit denselben seinLand gegen die Reaction des Katholicismus sicher zu stellen. Einfrüherer Versuch war daran gescheitert, daß Philipp Wilhelm die For-derung Karls: die höchsten Regierungsbeamten und je die Hälfte derRäthe mußten Protestanten sein, nicht annahm. Kurz vor Karls Todewar deshalb in Schwäbisch=Hall eine Conferenz zusammengetretenum die Angelegenheiten zu regeln. Der dort am 12. Mai zwischendem Großhofmeister Grafen von Castell von kurpfälzischer Seite unddem Grafen von Fugger und dem Kanzler von Yrsch von neuburgischerSeite abgeschlossene Vertrag, auf dessen Inhalt wir nicht näher ein-gehen können, hatte die Rechte der Protestanten sicher gestellt, aber dersterbende Kurfürst hatte den Vertrag nicht mehr unterzeichnen können.— Philipp Wilhelm hat dessen ungeachtet treu an dem Vertrage fest-gehalten, soviel es in seinen Kräften stand. Erst nach seinem Todeblieb es seinem Nachfolger, unserem Johann Wilhelm, überlassen, dieGültigkeit des Vertrages wegen der fehlenden Unterschrift des Kur-fürsten anzufechten.) Ein französischer Diplomat soll bei diesem Wechsel geäußert haben: Nun,gute Nacht, protestantische Partei!
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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95
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