80Schon 1682 am 20. Juni hatte er zu Laxenburg mit dem Fränkischenund Oberrheinischen Kreise und einigen Westerwäldischen Reichs-ständen sich über die Aufstellung von drei Armeen am Rheinegeeinigt, von denen die erste, aus 30,000 Mann bestehend, den Ober-rhein von Basel bis Philippsburg, die zweite, von 21,000 Mann,den Mittelrhein von Philippsburg bis Coblenz, und endlich die dritte,mit 20,000 Mann, den Unterrhein von Koblenz bis zur Grenzedecken sollten.!) Zu größerer Sicherung dieser letzteren Strecke schloßer unter dem 14. Januar 1683 noch ein Abkommen über Truppen-stellung mit dem Herzog Ernst August von Braunschweig Lüneburg,der zugleich Bischof von Osnabrück war.?)Den 26. Januar 1683 schloß Kaiser Leopold eine Defensiv-Allianz mit dem Kurfürsten von Bayern, 3) und am 6. Februar 1683trat er nebst dem Könige Karl II. von Spanien dem Bündniß bei,welches Schweden und Holland schon am 10. Februar 1681 geschlossenhatten zur Garantie des Westfälischen und des Nimweger Friedens.!)Im deutschen Reiche selbst hatten sich aber auch der Fränkische undder Bayerische Kreis am 28. März 1683 zu einer besondern Defensiv-Allianz auf drei Jahre verbunden.Während wir so den Kaiser theils mit auswärtigen Mächten,theils mit einzelnen deutschen Fürsten und Kreisen Verträge schließensehen, welche offenbar dahin zielen, sich gegen die Uebergriffe Frank-reichs zu decken, setzte Johann Wilhelm seine Rüstungen fort, trotz derimmer wieder zur Geltung gebrachten Opposition der Landstände.Ueber spezielle Vereinbarungen zwischen ihm und seinem kaiserlichenSchwager liegen zwar keine offiziellen Acte vor, aber es unterliegtkeinem Zweifel, daß er hierin ganz im Sinne des Kaisers handelte.Von seinem Vater, der zu dieser Zeit fast fortwährend in Wien sichbefand, um seinem Schwiegersohne mit seinem Rathe zur Hand zu1) Londorp. Act. publ. XI, 430.*) Lünig Cod. germ. diplom I. 766.5) Lünig Cod, germ. diplom I. 758.) Lünig Part, spec. Continuatio I. 485. Karl XI. von Schweden, ausdem Pfälzischen Hause entsprossen, hatte 1681 das Herzogth. Zweibrückengeerbt. Wilhelm III. von Oranien war Besitzer der Herrschaften Viandenund St. Vith in der Grafschaft Chini. Die französischen Reunionskammernhatten sowohl Zweibrücken als Chini eingezogen als ehemals französischeLehne, und Karl XI. und Wilhelm von Oranien erhielten von LudwigXIV, die Aufforderung den Lehnseid zu leisten. Daher dieses Bündniß.Ranke, Franz. Geschichte im 16. u. 17. Jahrh. III. 71.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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