52sothane der Sachen Bewandnuß sich zu Herzen gehen lassen, undihm mit einer solchen unterthänigst willigen Beihülfe unter die Armegreifen, daß er daraus ihre unterthänigste Treu und Lieb verspürenund es hinwiederum gegen sie in Gnaden erkennen möge. Außer-dem verlangt er noch einen besonderen Beitrag zur Conservation derFestung Jülich.Die Unterherrn, welche innerhalb der Fürstlichen Souverainitäteine Ausnahme=Stellung für sich beanspruchten, verwahren sich zu-nächst gegen diese Zumuthung, zu welcher sie durchaus nicht ver-pflichtet seien. Dennoch aber wollen sie „zu wirklicher contestirungihrer gehorsamsten devotion zu Sr. Hochfürstl. Dchl. Cabinet undDero freier gnädigster Disposition 4000 Thlr. und Dero GemalinErzherzogl. Dchl. zur glücklichsten gnädigsten Ankombst 2000 Thlr. be-willigen, welche in drei Terminen, der erste am 1. Januar 1681,der letzte Martini 1681, eingeliefert werden sollen. Hieran knüpfensie jedoch die Bedingung, daß sie bis dahin von allen weiteren Kriegs-lasten verschont bleiben sollen und ferner, „daß bis zum ersten Terminihre gravamina erledigt seien, denn auch die Unterherrn hatten nichtverfehlt gleich den Landständen dem Landesherrn eine Menge Be-schwerdepunkte vorzulegen, welche sich meistentheils auf vermeintliche.Verletzung ihrer besonderen Privilegien bezogen.##Dieser Beschluß wurde am 8. August dem Fürsten referirt undumgehend erfolgte darauf die Antwort, worin die Unterherrn nichtbesser fortkommen als die getreuen Landstände. Johann Wilhelmsagte, „er habe aus der Vorlage wahrgenommen, daß sie, die Unter-herrn, in einem und andern gleichsam singulari sein wollten, er wolledas zwar dahingestellt sein lassen und überlegen. Was die Geld-bewilligung betreffe, so sei das offertum zu der von ihm gestelltenexigentz bei weitem nit erklecklich, weshalb er sich benöthigt befinde,getreue Jülich'sche Unterherrn zu erinnern, daß sich etwas mehrerzulänglich angreifen und also ihm als ihrem Landesfürsten an Handgehen wollten, so daß er ihr, der Unterherrn, Treu und devotion inder That verspüren möge“ 2c. Hiergegen protestiren und verwahrensich nun am 9. August die Unterherrn, und weisen den Vorwurfdaß sie ihre Stellung zum Landesherrn unrichtig aufgefaßt hätten,zurück, unter Bezugnahme auf ihre Privilegien, worüber sie sich nochweiter erklären wurden. Unterdessen setzen sie ihrer Bewilligung fürden Fürsten noch 2000 Thlr. zu, und da dieser damit noch nicht zu-frieden ist, verstehen sie sich zu einem „augmentum“ von noch 1000Thlrn. ſo daß alſo für den Fürſten 7000 Thlr., für die Fürſtin212000 Thlr. zur Verfügung gestellt werden. Da jedoch die Empfang-
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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52
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