38erscheinen, und den Herrn Landständen seinen Hercules Prodiciusredivivus präsentiren, jene uns schon bekannte schwülstige und über-schwängliche Reisebeschreibung, wofür er sowohl von Jülich'schen alsBergischen mit je 200 Thlrn. honorirt wird. In Summa, wir erken-nen mehr und mehr, daß, mit dem Fürsten und Landesherrn beginnend,von allen Seiten das Land gleichsam als eine Goldgrube angesehenwurde, aus welcher man vermittelst der Einwilligung der LandständeSchätze zu Tage fördern könne. Daß die Herren sich selbst dabei auchnicht vergaßen, liegt auf der Hand, und die besonderen Honorare,welche sie sich für einzelne spezielle Commissionen zusprechen, dürftenvollkommen ausgereicht haben, die gehabten außerordentlichen Ausgabenmehr als zu decken.Der erste Landtag unter der neuen Regierung hatte somit seinEnde erreicht. Aus den mitgetheilten Verhandlungen haben wir zurGenüge entnehmen können, daß die Geldfrage den Hauptgegenstandderselben ausmachte. Es wurden Forderungen gestellt, welche zu be-friedigen das Land, namentlich Jülich, für jetzt kaum oder gar nichtin der Lage war. Auf der einen Seite sehen wir den jungen Fürstenund neuen Landesherrn, wie er zwar die traurige finanzielle Lage desLandes anerkennt, aber dessen ungeachtet doch weit davon entfernt ist,die zum äußeren Glanz seines Hofhaltes erforderlichen Kosten, zu denenwir hier, auch die übertriebenen Ausgaben für „die Milice“ mit Allem,was darum und daran hängt, zählen müssen, auch nur einigermaßeneinzuschränken. In stark ausgesprochener autokratischer Weise sehen wirihn von seinen getreuen Ständen die Mittel dazu verlangen: „exigentz“für Truppen und Festungen, „subsistenz“ für die Bedürfnisse seinerPerson und des Hofes. Wo kein Geld schnell liquide zu machen istdurch Matrikular=Umlage, müssen Banquiers und Kaufleute, ja selbstdie mit dem Empfang betrauten Beamten gegen Zinsen aushelfen,oder es werden Kammergüter verpfändet. Ihm gegenüber stehen dieLandstände, mit althergebrachtem und gewohntem Eigensinn zwar sichsteifend auf ihre ihnen durch den Haupt= und Declarations=Receß gesicher-ten Privilegien, opponirend gegen die Forderungen des Landesherrn,aber dennoch können sie sich dem auf sie ausgeübten landesherrlichenDruck nicht entziehen. Trotz ihrer mit dem ganzen weitläuftigen Ap-parat des damaligen Curialstyls wiederholten „Instanz“ zur Abhel-fung ihrer vorgebrachten Beschwerden, vor deren Erledigung sie sichdurchaus auf nichts einlassen wollen, werden sie bei der Huldigunggewissermaßen überrumpelt und schwören den ihnen vorgelegten Eid.Jetzt erst, nachdem durch diesen Staatsact seiner landesfürstlichenAutorität Genüge geschehen war, tritt Johann Wilhelm mit seiner
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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38
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