23Der nächste Gegenstand ihrer Berathungen war vorzugsweise wiederumdie Geldfrage. Es handelte sich nicht allein um die Aufbringungder Mittel zu den Landesbedürfnissen, soweit diese nicht aus denKammergüter=Intraden bestritten werden konnten, und bei den. Jülichschen um die Zahlung der französischen Contributions=Reste, sondernauch um das Geschenk, welches nach alter Landessitte dem Landesherrnund seiner Gemalin bei Antritt der Regierung gemacht zu werdenpflegteBergische Stände hatten schon im Mai, auf dem früheren Land-tage, die Summe von 25000 Thlrn. zu des Fürsten freier Disposition(ad liberam dispositionem Serenissimi) votirt, jedoch unter der Be-dingung, daß die Reiter, welche truppweise in die Städte undAemter vertheilt worden waren und von diesen verpflegt werdenmußten, nun endlich entlassen werden sollten. Gleichzeitig hatten siefür die Militz 15000 Thlr. und für die Landtagskosten 3000 Thlr.ausgeworfen, für welche an Hebegeld 430 Thlr. hinzukamen ImAugust hatten sie ferner beschlossen, der Gemalin Johann Wilhelms,der Erzherzogin Maria Anna, ein Silbergeschirr im Werthe von4 5000 Thlrn. als Donativum zu praesentiren, und schon dem Syn-dikus Dr. Esken den Auftrag gegeben, dasselbe in Köln zu bestellen.Es war jedoch nicht zur Ausführung gekommen, da der bestellteGegenstand sich nicht des vorher eingeholten Beifalles bei Hofe erfreuteund unter der Hand die Ansicht laut wurde, der Fürst würde dieSchenkung in Geld vorziehen, um die Bestellung nach eigenem Ge-schmack ausführen zu lassen. Endlich hatten sie zur Unterhaltung derReiter abermals 6000 Thlr. ausgeworfen und umgelegt, allein dieausgeschriebenen Beträge liefen so langsam ein, daß selbst am Endedes Jahres noch bedeutende Rückstände vorlagen.Die Jülich'schen hatten, wie bereits angeführt wurde, 10,000Thlr. zwar bewilligt und auch repartirt, ohne die Möglichkeit einzu-sehen, wie die Summe bei dem desolaten Zustande des Landes auf-gebracht werden könne. Da der Fürst jedoch darauf drang, das Geldzu erhalten, hatten die nach Auseinandergehen des Landtages zurück-gebliebenen Deputirten den Beschluß gefaßt, daß die Schultheiße undVoigte die auf ihren Bezirk fallende Quote baar vorschießen sollten.Da dies jedoch auch auf Schwierigkeiten stieß, so verfügte die Regie-rung, daß das Geld von den Aemtern unverzüglich, unter Verpfän-dung der fürstlichen Kammergüter bis zur Tilgung aus den Landes-steuern lehnbar aufgebracht werden solle.!) Außerdem hatten die1) Scotti Sammlung 2c. Decret vom 5. Juni 1679. Nr. 653.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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