Lande und namentlich in der Residenzstadt Düsseldorf, welche nunhoffen durften den Landesherrn wieder dauernd in ihrer Mitte zusehen, da Philipp Wilhelm sich in der letzten Zeit größtentheils inNeuburg aufgehalten hatte, wohin er seine Gemalin in Sicherheitgebracht während der Kriegsunruhen, welche der Angriff Ludwigs XIV.auf Holland an den Gränzen und im Herzogthum Jülich hervorgerufen.Mit großer Bereitwilligkeit warfen die Landstände des HerzogthumsBerg die Summe von 25,000 Thlrn. aus als Heirathsgabe für denFürsten. Die Landstände von Jülich bewilligten 10,000 Thlr., „da-mit Se. Hochfürstl. Durchlaucht diesen Landen desto mehr vorstehenmöge,“ und bedauerten, daß sie wegen der schweren Contributionen,welche ihnen die Franzosen auserlegt hatten, eine größere Summenicht auszuwerfen vermöchten, und auch jetzt noch nicht glaubten, daßdieselbe beizutreiben sei.?)Schwer waren die Lande heimgesucht worden während diesesKrieges, besonders aber das Herzogthum Jülich, wo Ludwig XIV.einen großen Theil seines Heeres versammelt hatte, um von hier ausHolland anzugreifen. Die schwersten Contributionen an Geld undFourage waren dem Lande auferlegt und die Gemeinden dieses sofruchtbaren Landstrichs waren fast gänzlich ruinirt. „Sie hätten sogar dieKirchenglocken verkaufen und die heilige Monstranz versetzen müssen,um nur das von den Franzosen Verlangte aufzubringen“ — klagensie, „die Felder hätten nicht angebaut werden können und viele Be-sitzer hätten Haus und Hof verlassen müssen, um sich den Bedrückun-gen der Feinde zu entziehen.“ ³) Philipp Wilhelm hatte vergebens beidem Könige die Neutralität nachgesucht, hatte jedoch seinen Pflichtenals Reichsfürst sich nicht entziehen können, als Kaiser und Reich indiesen Krieg verwickelt wurden. Zum Schutze seines Landes hatte erselbst Truppen aufstellen müssen, und auch gegen Subsidien den Hol-ländern Regimenter überlassen.4) Jetzt hatte zwar der am 5. Februar1679 auch mit dem deutschen Reiche geschlossene Friede zu Nimwegen2) Jülich'sche und Bergische Landtags=Protokolle im Staatsarchiv zu Düssel-dorf, denen diese und die folgenden, auf die Verhandlungen der Land-tage bezügliche Angaben entnommen sind.Aus dem Amte Bergheim liegt eine Angabe vor, wonach dasselbe im Zeit-raume von vier Monaten an Geld und Fourage den Franzosen 50,959Thlr. 37 Albus, 1 Heller gezahlt hat.Vergl. Band V d. Zeitschrift, p. 355. (Es sei mir gestattet, auch hier einenDruckfehler zu berichtigen, welcher sich dort sp. 356 Zeil. 9 v. u. einge-schlichen hat. Das dort erwähnte Kaiserliche Patent ist nicht vom 17.October 1679, sondern 1678.)
Druckschrift
Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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2
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