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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Handel und Industrie der Stadt Düsseldorf.

Organisation des Zollwesens durch Napoleon im Jahre 18 lOdieses Vorrecht unversehrt erhalten.

Bei Einführung der neuen Zollordnung durch denschon erwähnten bergischen General-Gouverneur JustusGrüner im Jahre 1814 endlich wurde der Besitz fraglicherBerechtigung abermals anerkannt. Ungeachtet dieses viel-hundertjährigen Besitzstandes und ohne Rücksicht aufdie bei höheren und höchsten Behörden versuchten Vor-stellungen, wurde dem Handlungsvorstande am 14. April

1826 durch das hiesige Obersteuer-Amt mitgetheilt, dassdie bisherige Befreiung von Durchgangszöllen für die in denFreihafen eingeführten, für den Transit bestimmten Waaren.aufgehoben sei. Der Handlungsvorstand erhob zwar durcheinen Notar gegen die erste erzwungene Zahlung fürVerzollung der durchgehenden Waaren feierlichst Protest,indess vergeblich. Alles Demonstriren wie auch eine aller -unterthänigste Vorstellung an Se! Majestät den König warohne Erfolg. Durch königliches Decret vom 13. Februar

1827 wurde vielmehr der bisherige Freihafen definitiv füraufgehoben erklärt.

Vor Abschluss dieser Periode ist noch einer weiterenSchädigung zu Ungunsten unseres Platzes Erwähnung zuthun. Nach einer Verordnung vom 28. December 1828war die Bestimmung getroffen, dass alle Schiffe, welchezwischen Düsseldorf und Emmerich fahren und an denZwischenplätzen ein- und ausladen Avürden, von dieserBinnenfahrt nichts zu bezahlen haben sollten. Diese Be-stimmung wurde nun zu Gunsten der Schiffer, welche unter-halb Düsseldorf Ladung nahmen, dahin erweitert, dassdieselben bei Emmerich vorbeifahren durften, ohne denüblichen Wasserzoll daselbst zu entrichten, Mährend dievon hier abgehenden Schiffe ihre Waaren dort verzollenmussten. Dies hatte zur Folge, dass sich unterhalb Düssel-dorf, bei Golzheim ungefähr, eine Beurtschiff fahrt bildete,welche alle bergischen Güter anstatt von Düsseldorf, vonGolzheim nach Holland beförderte. Die Aufhebung dieserMissstände war eine der letzten Aufgaben, der sich derHandlungsvorstand nach 32jähriger segensreicher Wirk-samkeit unterzog. Im November 1831 nämlich sohloesderselbe seine Thätigkeit, nachdem er sein Archiv und waser sonst an Eigenthum besass, an die Stadtverwaltung ab-gegeben hatte.