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Geschichte der jüdischen Gemeinde Düsseldorfs.
Von
Rabbiner Dr. Abr. Wedell.
| ie Synagogen-Gemeinde Düsseldorf als Sitz desSynagogen-Bezirkes gleichen Namens erhieltihre gegenwärtige Verfassung erst durch dasStatut, welches zufolge des preussischen Juden-gesetzes vom Jahre 1847 festgestellt werdenßiusste. Vor der Einverleibung der bergischen Lande indie preussische Monarchie bildete sie einen Theil der „ver-glaydeten Judenschaft von Gülich und Berg", später der-jenigen des Grossherzogthums Berg. Der jüdischen Gemeindelag aber nicht nur die Sorge für die besonderen religiösenInteressen ob. Da die Juden in den angegebenen Landes-t-heilen wie in ganz Deutschland kein Bürgerrecht besassen,u nd das Recht in denselben zu wohnen, in beschränktem■Masse Handel und Gewerbe zu treiben, zu heirathen, jaselbst das Recht dort zu sterben, um hohen Preis erwerbenu nd mit vieler Mühe gegen so manche Anfechtung undVerkümmerung vertheidigen mussten, so war die Ver-waltung der jüdischen Gemeinde, zumal da auch die Juris-diction in Streitsachen zwischen Juden und Juden ihr an-heimgegeben War, ziemlich verzweigt, mühevoll und ver-antwortungsreich. Das Gemeindeleben umfasste also nichtUur die Entwicklung und Bethätigung der religiösen An-schauungen, wie sie in Schule, Synagoge, Wohlthätigkeits-Vereinen und im Leben zum Ausdruck kamen, sonderna uch das Ringen nach einer würdigen bürgerlichen Stellung,das Ankämpfen der Juden gegen die sich ihnen entgegen-stellenden Hindernisse und gegen die über ihre Religionvielfach verbreiteten Vorurtheile und falschen Anschau-ungen, eine Geschichte ihrer geduldig und gottergebenertragenen Leiden und aufgenöthigten Entsagung.