Handel und Industrie der Stadt Düsseldorf. 481
sowohl als die Stadtverwaltung sich alle erdenkliche Mühegaben, Handel und Verkehr nach Möglichkeit zu fördern,was um so leichter versucht werden konnte, als der Ober-bürgermeister seit dem Jahre 1818 wiederum den Vorsitzbei den Verhandlungen des HandlungsVorstandes führte.in gleicher Weise, wie vor der französischen Zeit ein Mit-glied des pfalzbayerischen Geheimraths.
Insbesondere vermochte man gegen den Störenfrieddes gesammten Niederrheins — man darf sagen wunder-samer Weise— nichts auszurichten. Mit der wiedererwachen-den Freiheit des Handels erhob nämlich das Kölner Stapel -recht, welches während der französischen Zeit weniger zurGeltung gekommen war, wieder kühn sein Haupt. Nochvor endgültiger Vereinigung des Grossherzogthums mit derKrone Preussens ersuchte zwar der Handlungsvorstandgemeinschaftlich mit der Stadt Frankfurt den damaligenGouverneur von Berg, Justus Grüner, um endliche Be-freiung von diesen Belästigungen; auch wurde gleich nachder Inbesitznahme der Rheinprovinz ein von dem Fürstenvon Hardenberg über die Unrechtmässigkeit des KölnerStapels ausgearbeitetes Promomoria in Berlin übergebenin der Erwartung, endlich billiges Gehör zu finden. Mangab sich um so mehr dieser Hoffnung hin, als das Präsidiumdes Handlungsvorstandes, bestehend aus dem Präsidenten,Staatsrath Arnold Masset und dem Mitgliede WilhelmNiesstrass von Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wil-helm III., als sie ihm in Aachen Namens des hiesigen Handels-vorstandes den Eid der Treue leisteten, auf's huldvollsteempfangen worden waren.
Die endliche Befreiung erschien aber auch um so nöthiger.als Düsseldorf nach der neuen Zollordnung befürchtendurfte, den ihm bis jetzt verbliebenen Landtransport überZündorf, und damit seine gesammte Spedition der nieder-rheinischen und oberrheinischen Güter zu Gunsten Kölnszu verlieren.
Die in dem Promemoria geschilderten misslichen Ver-hältnisse wurden denn auch an höchster Stelle anerkanntund der Deputation die Abschaffung des Stapels zu wieder-holten Malen zugesagt. Aber kaum war die frohe Kundehierüber bis an den Rhein gedrungen, als auch schon baldnachher eine entgegengesetzte Mittheilung derselben folgte.Düsseldorf konnte nicht einmal vorübergehend die freieFahrt bei Köln erhalten, der Stapel blieb vielmehr in Uebungbis zur Rheinschiff fahrts-Convention im Jahre 1831.
Im August 1816 ereignete sich sogar der Fall, dass«He Kölner einem von Coblenz kommenden Schiffe, welches
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