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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Handel und Industrie der Stadt Düsseldorf.

Für den Handel waren inzwischen, nachdem das Herzog-thum Berg zum zweitenmal von den Franzosen oecupirtwar, Verhältnisse eingetreten, die seine Entwickelung keines-wegs günstig beeinflussen konnten. Schon der mehrfacheWechsel der Landesherrschaft innerhalb 20 Jahren und diemit demselben verbundene immerwährende Abänderungder für den Handel bestehenden Vorschriften musste not-wendiger Weise seiner Ausdehnung höchst hinderlich sein.Hierzu kam noch als weiteres ungünstiges Moment dieUnzufriedenheit der Einwohner mit den neuen Verhält-nissen, die wenig guten Beziehungen zu den benachbartenVerkehrsstaaten, endlich die von Napoleon verhängte Con-tinentalsperre. Durch Verordnung vom Jahre 1803 warschon für das Gebiet der französischen Republik die Ein-fuhr von Colonialwaaren, welche aus englischen Colonienstammten, oder unmittelbar oder mittelbar aus Englandkamen, vorboten worden. Diese Sperrmassregel wurde imJahre 1806 noch dadurch verschärft, dass Frankreich diebritischen Inseln in Blokadezustand erklärte, den Handelmit denselben gänzlich verbot und Briefe und Packete,die in englischer Sprache geschrieben waren, ohne weiteresconfisciren Hess. Jeder auf französischem Gebiet betroffeneEngländer galt als Kriegsgefangener, sein Eigenthum wargute Prise.

Im October 1810 endlich erging die Vorfügung,dass alle im Grossherzogthum Berg und Holland, in denHansestädten, in Italien, in den illyrischen Provinzendem Königreich Neapel und den besetzten spanischen Pro-vinzen befindlichen englischen Waaren verbrannt werdensollten. Hier in Düsseldorf fand die Verbrennung dieserWaaren, wie ein noch lebender Augenzeuge berichtet, aufdem Exercierplatz hinter der Infanterie-Caserne statt.Wenige Tage vorher war eine Publication erlassen worden,nach welcher von allen im Grossherzogthum Berg vorhandenenColonialwaaren innerhalb zehn Tagen eine Abgabe ent-richtet werden musste, widrigenfalls sie confiscirt und nachDüsseldorf gebracht werden sollten. Dagegen sollten Handelund Verkehr im Innern gefördert und von manchen bisherbestandenen Beschränkungen frei werden. Es wurdendaher zunächst alle vorhandenen Zollbureaus, deren es einestattliche Anzahl damals gab, aufgehoben, desgleichen alleInlandszölle, diejenigen ausgenommen, die für Unterhaltungvon Brücken und Wegen etc. bestimmt waren.

Ferner wurden durch Decret vom 3. Dezember 1809alle Privilegien der Kaufleute, alle Vorrechte der Zünfteund Innungen abgeschafft. Das Zunftwesen hatte nun-