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Geschichte der Stadt Düsseldorf : in zwölf Abhandlungen ; Festschrift zum 600jährigen Jubiläum
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Handel und Industrie, der Stadt Düsseldorf.

auszubilden. Köln insbesondere verlangte in Ausübungdesselben, wie in einer im Anfange dieses Jahrhunderts'erschienenen Brochüre mitgetheilt wird, sogar, dass jede*von Holland kommende Schiff, welches für DüsseldorfWaaren mit sich führte, zunächst in seinom Hafen allenmit dem Stapel verbundenen Belästigungen sich unter-ziehe und dann erst mit seiner Ladung zum hiesigen Platzezurückfahren solle.

Schon im Februar lt>87 hatte der Kurprinz JohannWilhelm als Vertreter seines Vaters gegen diese Au-massungen protestirt und diesen Protest in den Jahren1G79 und 1694 mit Nachdruck wiederholt, jedoch, wie schonvorher angedeutet, ohne Erfolg. Anfangs 1701 erging anden Stadtschultheissen von Düsseldorf der Befehl, alle,den Bürgern der Stadt Köln zugehörenden, den Rheinauf- und abfahrenden Schiffe so lange mit Arrest zu be-legen, bis den diesseitigen privilegirten Markt-Schiffernvon der Stadt Köln (wegen der dortigen Ausübung de«Stapelrechtes) geziemende Genugthuung geleistet werde.Im Jahre 1703 wurde dieser Befehl durch die weitere Be-stimmung verschärft, dass alle hier gelegenen Güter undGefälle von Magistrat- und Privatpersonen der Stadt Kölnsequestrirt und verkauft werden sollten. Der Verkauf fandaber nicht statt, auch wurde der Sequester bald aufgehobendie geschilderten Ohikane und Belästigungen blieben aberzum grossen Schaden unseres Platzes bestehen.

Durch den Lünevillei' Frieden, nach welchem das linkeRheinufer an Frankreich überging und die Schiff fahrt aufdem Rheine freigegeben, alle bestehenden Zölle und ins-besondere das Stapelrecht abgeschafft wurden, erwarteteman die endliche Beseitigung der geschilderten Uebel-stände. Allein auch nach diesem Fricdenstractate und derhinsichtlich der Freiheit der Rheinschifffahrt getroffenenklaren Vereinbarung bestand Köln noch auf der Ausübungseines Stapelrechtes. Der hiesige Handlungsvorstand wandtesich daher, da die Handelsvertretung der Stadt Köln aufUnterhandlungen sich überhaupt nicht einlies«, mit seinerKlage an das Französische Ministerium. Unterstützt wurdenseine Vorstellungen durch den in Paris beglaubigten kur-pfälzisch-baierisehen Gesandten Getto, durch gleichzeitigeIntervention der niederländischen und der schweizerischenRepublik, schliesslich noch durch Verwendung des ebenfallshierum ersuchten preussischen Ministers von Struensee.Billiger Weise hätte man nun erwarten sollen, dass dieKölner Rheinkommissarien, welchen die eventuelle Exe-cution bei Nichtbeachtung der Stapelvorschriften oblag,