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Handel und Industrie der Stadt Düsseldorf.
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Aus Herzog Johann III. Regierung haben wir dieseltsame Kunde, dass der Wind als ein Ausfluss der landes-herrlichen Rechte galt. Nach einer Urkunde vom 29. Sep-tember 1512 erhielt die Stadt nämlich die Befugniss, eineWindmühle anlegen zu dürfen, und will der Herzog ihrdiesen Bau „gnädigst verwilligen, gönnen und ihr dazuden Wind geben und vorlehnen". (Schauenburg, Wanderungdurch Düsseldorf 1856.)
Um dieselbe Zeit führte Herzog Johann Wilhelm zuGunsten der Wüllen-Gewandschneider- und Krämerzunfteine Wollenweber-Ordnung ein und veranlasste die Er-richtung einer Tuchhalle auf dem Rathhause. 1 ) Hiernachwar ausserhalb der Zeit der gewöhnlichen Jahrmärktejegliches Hausiren in der Stadt mit den in den hiesigenKram- und Kaufläden befindlichen Waaren bei Strafe derConfiskation derselben verboten. Auch waren die fremdenKauf- und Handelsleute gehalten, alle zum Verkaufe hierhingebrachten wüllenen, seidenen und sonstigen Krämerwaarenbei deren Einbringung sofort einem vom Magistrat für dieTuchhalle bestellten Aufseher — Hallenstreicher genannt —anzugeben, ihre Waaren in der Tuchhalle niederzulegen,und davon die vorgeschriebene Gebühr zu entrichten.
Den Kölner Kaufleuten war das Hausiren in hiesigerStadt stets verboten, wahrscheinlich, weil Köln, die damalsso mächtige Handels-Metropole und Beherrscherin desganzen Niederrheins, nichts unversucht Hess, der Ausdehnungdes Düsseldorfer Handels möglichst grosse Schwierigkeitenzu bereiten. Es sei hier gleich bemerkt, dass in spätererZeit das Recht des Hausirens von der Erwerbung des Bürger-rechts in einer der Handelsstädte des Herzogthums undvon der Etablirung eines Waarenladens daselbst abhängiggemacht wurde.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts scheint der Handelund Verkehr Düsseldorfs schon einige Lebhaftigkeit an-genommen zu haben, denn eine im hiesigen Stiftsarchivbefindliche Urkunde aus dem Jahre 1658 berichtet uns,dass Düsseldorf damals ohne die Aussenbezirke 648 Häuserhatte, und seine Einwohnerzahl nach mehreren Tausendenzählte.
Gleichzeitig meldet der Chronist, dass in diesem Jahreeine Commission, aus den Herren: Grafen von Spee, vonNesselrode, Freiherrn von Hochkirchen, Robertz undD. Contzen bestehend, zum Besten des Handels in Er-wägung gezogen habe:
*) Nach einer andern Mittheilung befand sich diese Halle aufdem Marktplatze unmittelbar vor dem Rathhause.