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Handel, und Industrie der Stadt Düsseldorf.
sie wiederholt und so eindringlich zur Inangriffnahme derReparaturen angehalten, dass sie sich schliesslich zur Aus-führung derselben vom neuen Krahnen — also vom Zoll-thore — bis zum Schlosse anschickte. Sie beklagte zwarbei der ersten Gelegenheit, als sie den neuen Landesherrenvon Brandenburg und Pfalz-Neuburg ihre Huldigung dar-brachte, die ihr aufgebürdeten Lasten, und bat dieselben,Werft- und Eidergelder selbst einzuziehen, gegen Ueber-nahme der Verpflichtung, Werft und Eider dafür zu unter-halten, damit, wie es in der betreffenden Urkunde heisst:„wir also absulchen hoch beschwierlichen lasten fernergeübrigt sein und pleiben." Ihre diesbezüglichen Vorstel-lungen und Bitten scheinen indessen nur den Erfolg gehabtzu haben, dass der Fürst zu den Werftbauten 2000 Thalerbeisteuerte. Ein fürstlicher Beamter, Freiherr von Märken,soll sogar hierzu um das Jahr 1611 bemerkt haben, „wennin Folge der erwähnten starken Strömung das Schloss unddie fürstlichen Gebäude nicht in Gefahr gekommen wären,würde man die Stadt haben allein zappeln lassen."
Weitere ältere Verhandlungen über die hiesigen Werft-bauten konnten vom Verfasser nicht aufgefunden werden.Einer privaten Mittheilung zufolge findet sich jedoch ineinem Protokolle über die Eröffnung der Werftbüchse vomJahre 1731 folgende bemerkenswerthe Stelle:
„welches Werftgeld von einem hochlöblichen Magistratealtem Herkommen gemäss des Endes beständig em-pfangen worden, dass hingegen davor um den Krahnenbis an den Bogen vor dem Schloss am Rhein das Werftin gutem Zustand halten und conserviren müssen."Hiernach lässt sich mit einiger Sicherheit annehmen,dass bereits vor dem Jahre 1731 die Werftbaufrage dahinihre Erledigung gefunden, dass die Stadt gegen Bezugdes Werftgeldes das eigentliche Handelswerft (vom Schloss-bogen aufwärts bis zum Krahnen) zu unterhalten hatte,dass hingegen die Unterhaltung des alten, inzwischen ver-lassenen Handelswerftes vom Knabenhause — jetzt Pfand-haus — bis zur alten Fleischhalle, so wie es vom Landes-herrn allein aus den Zollgefällen errichtet worden, auchaus Landesmitteln bestritten wurde, während endlich dieInstandhaltung des dazwischen liegenden kleinern Theilsvor dem Schlosse dem Domänenfonds oblag. Eine Be-stätigung dieser Annahme dürfte darin zu finden sein, dassdie Kosten einer im Jahre 1788 durch Baumeister Köhlervorgenommenen grösseren Werftreparatur thatsächlich nachdiesem Massstabe vertheilt wurden. Soweit unsere Kennt-niss über die Errichtung und Unterhaltung unserer Werft-anlagen aus der Zeit der vergangenen Jahrhunderte! —